3D-Drucker: Das BKA will auch Waffen ausdrucken
Die Bundesbehörden haben in 3D-Druckern offenbar ein Risiko-Potenzial entdeckt, das sie bisher noch nicht genau einschätzen können. Nun wolle sie selbst mit den Geräten experimentieren.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. "Die technische Entwicklung in Bezug auf sogenannte 3D-Drucker wird durch die Bundesregierung aufmerksam verfolgt", heiß es darin. Darauf sind unter anderem das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei angesetzt, um mögliche Gefährdungen und auch einen möglichen Nutzen zu erforschen.
Die Behörden weisen den 3D-Druckern dabei den Angaben zufolge eine hohe Priorität zu. Denn man geht davon aus, dass hier verschiedene Gegenstände auch ohne die bisher erforderlichen Fachkenntnisse produziert werden könnten. "Bisherige Zugangsbeschränkungen (bspw. bei Verkauf von gefährlichen Gegenständen an Personen unter 18 Jahren) könnten dabei durch die freie Verfügbarkeit von Dokumenten (Bauanleitungen) im Internet umgangen werden", hieß es.
Hier geht es natürlich in erster Linie um Kunststoff-Waffen, die kürzlich bereits für Aufsehen sorgten. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass diese auch ohne die Verfügbarkeit von Munition ein Risiko darstellen könnten, wenn sie als "Drohmittel" eingesetzt werden. Aber auch die wahrscheinlicheren rechtlichen Probleme im Bereich der Produkt- und Markenpiraterie habe man im Blick.
Allerdings landen die Ausführungen der Bundesregierung schnell wieder bei schwereren Problemen: "Nach einer ersten Einschätzung könnte durch den in Rede stehenden Ausdruck von Waffen oder Waffenteilen die Luftsicherheit betroffen sein", erklärte man. Hinsichtlich dessen wollen Bundespolizei und BKA in Kürze eigene Tests durchführen, weshalb man aktuell einen 3D-Drucker für diese Behörden anschaffe. Auch ein internationaler Erfahrungsaustausch soll stattfinden. Zudem wollen die Polizeibehörden auch untersuchen, wie sich die Systeme für ihre eigenen Zwecke einsetzen lassen.
Die Behörden weisen den 3D-Druckern dabei den Angaben zufolge eine hohe Priorität zu. Denn man geht davon aus, dass hier verschiedene Gegenstände auch ohne die bisher erforderlichen Fachkenntnisse produziert werden könnten. "Bisherige Zugangsbeschränkungen (bspw. bei Verkauf von gefährlichen Gegenständen an Personen unter 18 Jahren) könnten dabei durch die freie Verfügbarkeit von Dokumenten (Bauanleitungen) im Internet umgangen werden", hieß es.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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