Diäten zu niedrig? - AfD-Abgeordnete vergoldeten Reden auf YouTube
Abgeordneten der rechtsextremen Partei AfD reichen die Einnahmen aus ihren Diäten offenbar nicht aus. Sie schufen sich eine zusätzliche Einnahmequelle, indem sie ihre Reden im Parlament auf YouTube monetarisierten und so noch einmal an der Werbung verdienten.
"Als Vorsitzende der Rechtsstellungskommission und Abgeordnete halte ich es für problematisch und unzulässig, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielen", kommentierte Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) die Angelegenheit. Denn laut Gesetz sollen alle mandatsbezogenen Tätigkeiten über die Abgeordnetenentschädigung gedeckt sein.
Wie Lindholz gegenüber der Nachrichtenagentur DPA weiter ausführte, würden inzwischen alle Fraktionen dieser Einschätzung folgen - auch die AfD. Allerdings nicht aus Einsicht, sondern "aus Gründen der Praktikabilität", wie Brandner in einer Stellungnahme ausführte. Die fraglichen Abgeordneten sollen die beschriebene Praxis inzwischen eingestellt.
Die Bundestagsverwaltung wurde auf das Problem aufmerksam, als die Abgeordneten pflichtgemäß ihre Einkünfte als Nebeneinnahmen meldeten - möglicherweise verspätet, wie es hieß. Daraufhin habe es Nachfragen hinsichtlich der genauen Herkunft der Einnahmen gegeben, außerdem sei thematisiert worden, dass es sich hier womöglich um Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz handeln dürfte.
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Rechtlich nicht zulässig
Auf diese Praxis wurde das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aufmerksam. Seitens der Bundestagsverwaltung und auch der AfD-Fraktion wurde diese Tatsache auf Nachfrage auch bestätigt. Die Fraktion erklärte allerdings, dass dies lediglich zwei oder drei Abgeorndete so gehandhabt hätten. Zu diesen gehörte allerdings mit Stephan Brandner auch der Zweite Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion."Als Vorsitzende der Rechtsstellungskommission und Abgeordnete halte ich es für problematisch und unzulässig, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielen", kommentierte Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) die Angelegenheit. Denn laut Gesetz sollen alle mandatsbezogenen Tätigkeiten über die Abgeordnetenentschädigung gedeckt sein.
Wie Lindholz gegenüber der Nachrichtenagentur DPA weiter ausführte, würden inzwischen alle Fraktionen dieser Einschätzung folgen - auch die AfD. Allerdings nicht aus Einsicht, sondern "aus Gründen der Praktikabilität", wie Brandner in einer Stellungnahme ausführte. Die fraglichen Abgeordneten sollen die beschriebene Praxis inzwischen eingestellt.
15.000 Euro Werbeeinnahmen
Gegenüber der Jungen Freiheit, einer Publikation aus dem rechten Spektrum, teilte Brandner darüber hinaus mit, dass er die Einnahmen, die mit seinen Parlamentsreden auf YouTube verdient wurden, an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen werde. Dem Vernehmen nach soll es hier um eine Summe von rund 15.000 Euro gehen.Die Bundestagsverwaltung wurde auf das Problem aufmerksam, als die Abgeordneten pflichtgemäß ihre Einkünfte als Nebeneinnahmen meldeten - möglicherweise verspätet, wie es hieß. Daraufhin habe es Nachfragen hinsichtlich der genauen Herkunft der Einnahmen gegeben, außerdem sei thematisiert worden, dass es sich hier womöglich um Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz handeln dürfte.
Zusammenfassung
- AfD-Abgeordnete monetarisierten Parlamentsreden auf YouTube zusätzlich
- RND deckte Praxis auf, Bundestagsverwaltung und Fraktion bestätigten sie
- Lindholz nennt Werbeeinnahmen aus Plenarreden problematisch und unzulässig
- Laut Gesetz sind mandatsbezogene Tätigkeiten durch Diäten abgegolten
- Auch AfD stimmte der Einschätzung zu, berief sich aber auf Praktikabilität
- Brandner will etwa 15000 Euro YouTube-Erlöse an Verwaltung zurückzahlen
- Gemeldete Nebeneinkünfte kamen teils verspätet, Verstöße wurden geprüft
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