Balkonkraftwerke bis 2000 Watt:
Solarpaket I im Kabinett verabschiedet

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das Solarpaket I verabschiedet, das zahlreiche Neuerungen für Solaranlagen und Balkonkraftwerke mitbringt. Hier lest Ihr, worum es bei dem Gesetzesentwurf geht - und ob es jetzt endlich geklappt hat.
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Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst

Der Gesetzesentwurf mit dem Namen Solarpaket I war nach langem Tauziehen bereits am 28.06.2023 niedergeschrieben und veröffentlicht worden. Heute wurde der Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet, als nächstes muss das Parlament über das Gesetz beraten, und dann geht es hoffentlich 2024 endlich los.

800 Watt/ 2000 Watt Leistung für Balkonkraftwerke

Die genehmigungsfreien Balkonkraftwerke sollen dem Entwurf nach nun eine maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt bieten dürfen. Interessant übrigens auch hier: Die maximale installierte Leistung - also die Leistung der PV-Module - ist auf 2000 W(p) festgelegt. Die Solarpanels dürfen zusammen also eine höhere Leistung haben als der Wechselrichter, was durchaus Sinn ergibt. Denn die mit "Wattpeak", kurz Wp, festgelegte Maximalleistung, erreichen PV-Module nur unter perfekten Bedingungen, die selten vorherrschen.


Mit 2000 Wp theoretischer Leistung kommt man aber eben auch an wolkigen Tagen oder bei suboptimaler Ausrichtung zur Sonne in den Morgen- und Abendstunden schneller in Richtung 800 Watt. Etwas schade ist allerdings, dass hier das Thema Speicher wieder außen vor ist, denn genau hier dürfte die Grenze von 2000 Wp ruhig höher liegen.

Warum? Auf der Gleichstromseite lässt sich, dem aktuellen Entwurf nach, locker ein Akku zwischen PV-Module und Wechselrichter hängen. Aber theoretisch wäre hier auch ein deutlich stärkerer Akku denkbar, der dann - intelligent geregelt - je nach aktiven Verbrauchern im Haushalt dynamisch bis zu 800 Watt einspeist, aber über Solarmodule auch mehr als 2000 Watt sammelt.

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Die Hardware dafür ist komplett Plug&Play denkbar und lässt sich mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen vollständig vom Endverbraucher zusammenstöpseln; die Montage der PV-Module lässt sich ebenfalls in Eigenregie durchführen. Aber es wäre eine Chance gewesen, die Energiewende wieder ein Stück weiter in Bürgerhand zu bringen. Und schließlich sind PV-Module gerade wirklich günstig, und wir haben in Deutschland durchschnittlich nur 4,0 bis 4,6 Sonnenstunden pro Tag, die wir möglichst effizient nutzen sollten.

Ebenso wie das Thema Speicher sind auch Einspeisewächter nicht berücksichtigt. Diese Geräte würden es erlauben, die Leitungsreserve im Balkonkraftwerk-Stromkreis in Echtzeit zu berechnen und somit die Leistung dynamisch auf über 800 Watt zu schieben, solange die Verbraucher im jeweiligen Stromkreis nicht die maximal zulässigen 16 Ampere erreichen. Aber wir brauchen ja auch noch Themen für ein Solarpaket II. Zendure SolarflowZendure SolarFlow besteht aus zwei Komponenten. Das rechte Gerät hängt zwischen PV-Modulen und klassischem Wechselrichter und speichert überschüssigen Strom im Akku (links). Nachts holt das Gerät den Strom dann aus dem Akku zurück und speist ihn via Wechselrichter ins Hausnetz ein

Vereinfachtes Anmelden von Balkonkraftwerken

Jetzt erst einmal zurück zum Solarpaket I: Auch der lästige Anmeldevorgang soll künftig einfacher werden. Der Netzbetreiber soll künftig außen vor sein, und damit ist auch endlich Schluss mit unzulässigen Mahnungen der Netzbetreiber, man solle gefälligst eine Wieland-Steckdose für den Anschluss verwenden. Der Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers endet beim Zähler, und das wird künftig auch mit dem folgenden Zusatz festgeschrieben: "zusätzliche Meldungen von Anlagen nach Satz 1 beim Netzbetreiber dürfen nicht verlangt werden."

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist nach wie vor erforderlich, soll aber künftig einfacher werden. So sollen dem Entwurf nach künftig hier für Stecker-Solaranlagen nur noch die folgenden Daten erhoben werden:

  • Name der Einheit
  • Art der Einspeisung
  • Vom Anschlussnetzbetreiber vergebene Identifikationsnummer
  • Anzahl der Module
  • Hauptausrichtung
  • Neigungswinkel der Hauptausrichtung
  • Nebenausrichtung
  • Neigungswinkel der Nebenausrichtung
  • Nutzung des Gebäudes

Auch Besitzer von Dachanlagen sollen künftig Balkonkraftwerke nicht mehr separat melden lassen. So sollen Stecker-Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt künftig nicht mehr auf die gesamte Dachanlage angerechnet werden, was beispielsweise bei der Einstufung in unterschiedliche Leistungskategorien ein Problem sein konnte.

Bundesverband der Solarwirtschaft begrüßt Neuerungen

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Solarwirtschaft (BSW), Carsten Körnig, sagt dazu: "Das ist ein erfreulich großer Schritt ins Solarzeitalter, der seit Jahren sehnsüchtig erwartet wurde". Allerdings sieht Körnig auch noch Nachbesserungsbedarf, insbesondere beim Solaranlagen-Zubau im Gewerbebereich. Hier müsse der Gesetzgeber die gestiegenen "Kapital- und Arbeitskosten künftig bei der Gewährung von Marktprämien einpreisen", empfiehlt der BSW.

Der BSW empfiehlt ferner, mithilfe sogenannter Resilienz-Boni künftig in einem gewissen Umfang PV-Systeme aus europäischer Fertigung gezielt zu fördern. Um Standort- und Skalierungsnachteile im harten Wettbewerb mit Asien und Amerika auszugleichen und die Importabhängigkeit zu verringern, seien diese unverzichtbar. Im Rahmen des Net-Zero Industry Act hat sich die EU-Kommission jüngst zum Ziel gesetzt, dass künftig möglichst 40 Prozent des Bedarfs wichtiger Solarkomponenten aus europäischer Wertschöpfung stammen sollen.

Hochgesteckte Ziele für die Zukunft

Natürlich sind die Balkonkraftwerke nur ein winziger Baustein der gesamten Energiewende. Aber sie sind eine wunderbare "Einstiegsdroge" und machen Lust auf mehr. Schließlich sollen bis 2030 - so die Ampelkoalition - ein Anteil von erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 80 % erreicht werden. Die 2022 zugebaute Leistung von 7,3 Gigawatt wurde dieses Jahr bereits im Juli erreicht. Die öffentliche Wahrnehmung und das "Mitmachen bei der Energiewende" helfen hier sicherlich.

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Zusammenfassung
  • Bundeskabinett verabschiedet Solarpaket I
  • Balkonkraftwerke dürfen maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt haben
  • Maximale installierte Leistung der Solarpaneele auf 2000 Wp begrenzt
  • Anmeldeprozess wird einfacher, Netzbetreiber künftig außen vor
  • BSW sieht positiven Schritt ins Solarzeitalter
  • Ziel: 80% erneuerbare Energien am Stromverbrauch bis 2030

Siehe auch:


Dieser Beitrag ist am 16.08.2023 im Original unter dem Titel "Balkonkraftwerke bis 2.000 W: Solarpaket I im Kabinett verabschiedet" auf Nextpit.de erschienen. Hat er Euch gefallen? Dann schaut doch bei unseren lieben Kollegen von Nextpit.de vorbei und findet weitere großartige Inhalte wie diesen!
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