Rechtliche Hürden bei Balkonkraftwerken:
Was ist erlaubt, was Pflicht?
Denkt Ihr darüber nach, ein Balkonkraftwerk anzuschaffen? Dann beschäftigt Euch vielleicht die Frage, worauf Ihr dabei zu achten habt. Die rechtliche Komponente dieser Frage wollen wir mit diesem Artikel abdecken und Euch mit allen notwendigen Informationen versorgen.
Darf man als Haus- oder Wohnungsbesitzer einfach Solarpanels an den Balkon packen? Und wie sieht es aus, wenn man zur Miete wohnt? Wie viele Solarpanels darf man anbringen und wie groß dürfen die sein? Diese und mehr Fragen gilt es zu beantworten, um allein den rechtlichen Teil bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerks abzudecken. Dieser Beitrag liefert die wichtigsten Antworten, los geht's!
Ähnlich sieht es aus, wenn man in einer Eigentumswohnung ein Balkonkraftwerk betreiben wollt. Die Eigentümerversammlung muss zustimmen, damit man loslegen darf. Gute Nachricht: Eine einfache Mehrheit reicht aus.
Wir reden hier also über mehrere Anmeldungen: Die beim Netzbetreiber und die bei der Bundesnetzagentur. Nicht vergessen: Der Netzbetreiber ist nicht der Stromanbieter. Bei letzterem lässt sich der zuständige Netzbetreiber allerdings erfragen. Ein formloser Brief an diesen Netzbetreiber reicht dann als Anmeldung. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. hat eine PDF-Datei vorbereitet, die neben einer Checkliste auch einen Musterbrief enthält.
Natürlich kann man 'Balkonkraftwerke' auch ohne Balkon montieren
Auch bei der Bundesnetzagentur lässt sich die Anmeldung einer Anlage bis 600 W flott selbst erledigen. Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme muss man alle ortsfesten und stromerzeugenden Anlagen im Marktstammdatenregister eingetragen haben.
Die Anmeldung bietet ein paar grundsätzliche Vorteile: So benötigt man diese Anmeldung, um eventuelle Förderungen für Balkonkraftwerke in Eurer Region in Anspruch nehmen zu können. Außerdem benötigt man einen kompatiblen Stromzähler, den der Netzbetreiber kostenlos zur Verfügung stellt.
Das Problem mit dem Zähler: Man braucht einen modernen, dreiphasigen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Der gute alte, analoge Stromzähler könnte nämlich bei einem Energieüberschuss im Hausnetz rückwärts drehen, was nicht zulässig ist und mit Strafen geahndet werden könnte. Eine Einschränkung gibt es aber zu den analogen Zählern: In der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung ist der Vorschlag angedacht, die rückwärts drehenden Zähler vorübergehend zu dulden.
Apropos "strafbar": Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur nach § 21 (MaStRV) ein Bußgeld verhängen, sollte man das kleine Kraftwerk nicht anmelden. Faktisch passiert das aber nicht, entsprechende Fälle sind zumindest nicht bekannt.
Rückseite eines Solarmoduls
Achtung: Laut EU-Richtlinie liegt die Bagatellgrenze für diese Mini-PV-Anlagen bei 800 W, die für mehrere EU-Länder auch bereits zulässig ist. Auch in Deutschland - das ist nur noch eine Frage der Zeit - wird diese Grenze von 600 auf 800 W irgendwann angehoben. Das Wirtschaftsministerium in seiner Photovoltaik-Strategie, aber auch der VDE oder Verbraucherzentralen begrüßen die Anhebung auf 800 W.
Das führt dazu, dass man mitunter in Shops bereits jetzt Sets mit 800-W-Wechselrichter erwerben kann, die aber eben mit dieser eingespeisten Leistung nicht zulässig sind. Es kann aber durchaus eine Überlegung sein, jetzt bereits ein Set zu erwerben, dass von 800 W auf 600 W gedrosselt werden kann - und dann künftig die vollen 800 W einspeist.
Die 600 W in Deutschland sind übrigens auch nicht willkürlich: Untersuchungen am Photovoltaik-Institut Berlin haben ergeben, dass ein Balkonkraftwerk mit bis zu 600 Watt Wechselrichterleistung sicher betrieben werden kann, ohne dass der Leitungsschutz angepasst werden muss. Geht es darüber hinaus, benötigt man eine professionelle Installation durch eine Elektrofachkraft. Das bringt uns zum nächsten Punkt:
Will man über die 600 W Leistung hinaus, ist das Prozedere deutlich weniger trivial und verlangt nach einer professionellen Installation sowie einer Genehmigung zum Betreiben der Anlage. Das Go vom Netzbetreiber kann erst erfolgen, nachdem sich das ein Elektriker angeschaut und die Anlage installiert hat.
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Das Balkonkraftwerk lässt sich in der Regel* mit einem ganz normalen Schuko-Stecker nutzen. Die sichereren Wieland-Stecker werden zumeist nicht benötigt. Wünscht man den Betrieb jedoch an einer Wieland-Steckdose, dürft Ihr diese nicht selbst installieren, sondern müsst das ebenfalls einer Fachkraft überlassen.
*in der Regel deswegen, weil es auch hier ein paar Fallstricke gibt, auf die man achten sollte. Manche Netzbetreiber setzen leider immer noch für eine Anmeldung eine Wieland-Steckdose voraus - und auch für Förderungen ist sie unsinniger Weise in einigen wenigen Regionen Pflicht. Erfragt das also unbedingt bei Eurem Netzbetreiber!
Das bedeutet natürlich auch, dass sich die Hersteller darauf eingestellt haben, und die Panels somit in der Regel unter dieser Grenze bleiben. Üblich sind für Balkonkraftwerke Elemente mit Maßen von etwa 1 m x 1,70 m.
Außerdem dürfen die Panels an der Außenwand bzw. dem Balkongeländer nicht beliebig hoch angebracht werden. Bei einer Höhe von vier Metern ist Schluss! Das hängt mit der Windlast der Panels zusammen, und ist in der Norm DIN 18008 für Glas im Bauwesen geregelt. Soll es doch höher hinausgehen, braucht es dafür gesonderte Genehmigungen und besondere Halterungen.
Ob die Halterungen die Voraussetzungen erfüllen, verraten die Anbieter üblicherweise in ihren Shops. Wenn nichts Gesondertes dabei steht, muss man davon ausgehen, dass die Halterung keine entsprechende Zulassung hat.
Diese Panels von EcoFlow bestehen nicht aus Glas
Alternativ kann man auch auf Lösungen ohne Glas zurückgreifen, die dann aber auch meist einen geringeren Wirkungsgrad besitzen. Schaut dazu doch einfach mal unser Video zu den Ecoflow-Solarpanelen. Oben im Bild seht Ihr übrigens die Panels.
Damit haben wir jetzt die rechtliche Seite abgeklopft und hoffentlich alle Fallstricke berücksichtigt, die man vor der Anschaffung und Installation eines Balkonkraftwerks erwarten kann. Künftig will die Regierung da noch weiter Bürokratie abschaffen, aber das ist noch Zukunftsmusik. Bis es so weit ist, könnt Ihr uns in den Kommentaren gerne verraten, ob Ihr Euch mit dem Thema Balkonkraftwerk schon auseinandergesetzt habt.
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Siehe auch:
Dieser Inhalt kommt von unserem Partner Nextpit und ist am 11. Juni 2023 unter dem Titel "Rechtliche Hürden bei Balkonkraftwerken: Was ist erlaubt, was ist Pflicht?" erschienen. Hat er Euch gefallen? Dann schaut doch bei unseren lieben Kollegen von Nextpit vorbei und findet weitere großartige Inhalte wie diesen!
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Benötigt man die Erlaubnis vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft?
Das ist der erste Schritt, noch ehe man sich um die Anmeldung kümmert, oder gar eine entsprechende Anschaffung tätigt. Bevor man beim Vermieter vorstellig wird, checkt den Mietvertrag. Dort kann mitunter schon explizit berücksichtigt sein, dass eine PV-Anlage erlaubt, oder eben auch verboten ist. Grünes Licht des Vermieters benötigt man vor allem, wenn die Solarpanels an der Außenwand angebracht werden sollen. Da die Installation ein Eingriff ist, der die Fassade betrifft, ist es eine bauliche Maßnahme, die logischerweise der Zustimmung bedarf.Ähnlich sieht es aus, wenn man in einer Eigentumswohnung ein Balkonkraftwerk betreiben wollt. Die Eigentümerversammlung muss zustimmen, damit man loslegen darf. Gute Nachricht: Eine einfache Mehrheit reicht aus.
Muss man sein Balkonkraftwerk anmelden?
Auf der Seite der Bundesnetzagentur heißt es dazu:- Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
- Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist auf der dazugehörigen Website vorzunehmen.
Wir reden hier also über mehrere Anmeldungen: Die beim Netzbetreiber und die bei der Bundesnetzagentur. Nicht vergessen: Der Netzbetreiber ist nicht der Stromanbieter. Bei letzterem lässt sich der zuständige Netzbetreiber allerdings erfragen. Ein formloser Brief an diesen Netzbetreiber reicht dann als Anmeldung. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. hat eine PDF-Datei vorbereitet, die neben einer Checkliste auch einen Musterbrief enthält.
Natürlich kann man 'Balkonkraftwerke' auch ohne Balkon montieren
Auch bei der Bundesnetzagentur lässt sich die Anmeldung einer Anlage bis 600 W flott selbst erledigen. Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme muss man alle ortsfesten und stromerzeugenden Anlagen im Marktstammdatenregister eingetragen haben.
Die Anmeldung bietet ein paar grundsätzliche Vorteile: So benötigt man diese Anmeldung, um eventuelle Förderungen für Balkonkraftwerke in Eurer Region in Anspruch nehmen zu können. Außerdem benötigt man einen kompatiblen Stromzähler, den der Netzbetreiber kostenlos zur Verfügung stellt.
Das Problem mit dem Zähler: Man braucht einen modernen, dreiphasigen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Der gute alte, analoge Stromzähler könnte nämlich bei einem Energieüberschuss im Hausnetz rückwärts drehen, was nicht zulässig ist und mit Strafen geahndet werden könnte. Eine Einschränkung gibt es aber zu den analogen Zählern: In der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung ist der Vorschlag angedacht, die rückwärts drehenden Zähler vorübergehend zu dulden.
Apropos "strafbar": Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur nach § 21 (MaStRV) ein Bußgeld verhängen, sollte man das kleine Kraftwerk nicht anmelden. Faktisch passiert das aber nicht, entsprechende Fälle sind zumindest nicht bekannt.
Rückseite eines Solarmoduls
Wie viel Leistung darf ein Balkonkraftwerk erbringen?
Bis 600 W darf man derzeit in Deutschland einspeisen, wobei für diesen Wert die Anschlussleistung des Wechselrichters relevant ist. Entscheidend ist, dass die VDE-Norm für "Steckerfertige PV-Anlagen" eingehalten wird, die Grenze von 600 W gilt zudem pro Stromanschluss/Zählerkasten. Die Solarpanels selbst dürfen eine höhere Leistung erbringen. Das ergibt auch Sinn, da man den Watt-Peak, also die Maximalleistung, ja in der Regel nicht ausreizen kann. So lassen sich zum Beispiel auch mehrere Solarpanels mit einem Peak von je 400 W und mehr problemlos anklemmen, sofern der verbaute Wechselrichter das unterstützt.Achtung: Laut EU-Richtlinie liegt die Bagatellgrenze für diese Mini-PV-Anlagen bei 800 W, die für mehrere EU-Länder auch bereits zulässig ist. Auch in Deutschland - das ist nur noch eine Frage der Zeit - wird diese Grenze von 600 auf 800 W irgendwann angehoben. Das Wirtschaftsministerium in seiner Photovoltaik-Strategie, aber auch der VDE oder Verbraucherzentralen begrüßen die Anhebung auf 800 W.
Das führt dazu, dass man mitunter in Shops bereits jetzt Sets mit 800-W-Wechselrichter erwerben kann, die aber eben mit dieser eingespeisten Leistung nicht zulässig sind. Es kann aber durchaus eine Überlegung sein, jetzt bereits ein Set zu erwerben, dass von 800 W auf 600 W gedrosselt werden kann - und dann künftig die vollen 800 W einspeist.
Die 600 W in Deutschland sind übrigens auch nicht willkürlich: Untersuchungen am Photovoltaik-Institut Berlin haben ergeben, dass ein Balkonkraftwerk mit bis zu 600 Watt Wechselrichterleistung sicher betrieben werden kann, ohne dass der Leitungsschutz angepasst werden muss. Geht es darüber hinaus, benötigt man eine professionelle Installation durch eine Elektrofachkraft. Das bringt uns zum nächsten Punkt:
Darf man das Balkonkraftwerk selbst installieren?
Kurze Antwort: Ja! Für die Installation eines Balkonkraftwerks bis 600 Watt benötigt man kein Fachpersonal. Diese Leistung gilt als Grenze, bis zu der eine Elektroinstallation nicht überlastet werden kann. Auf gut Deutsch gesagt: Man kann sein Stromnetz gar nicht durchballern - selbst ein Trockner ist da leistungsintensiver.Will man über die 600 W Leistung hinaus, ist das Prozedere deutlich weniger trivial und verlangt nach einer professionellen Installation sowie einer Genehmigung zum Betreiben der Anlage. Das Go vom Netzbetreiber kann erst erfolgen, nachdem sich das ein Elektriker angeschaut und die Anlage installiert hat.
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Das Balkonkraftwerk lässt sich in der Regel* mit einem ganz normalen Schuko-Stecker nutzen. Die sichereren Wieland-Stecker werden zumeist nicht benötigt. Wünscht man den Betrieb jedoch an einer Wieland-Steckdose, dürft Ihr diese nicht selbst installieren, sondern müsst das ebenfalls einer Fachkraft überlassen.
*in der Regel deswegen, weil es auch hier ein paar Fallstricke gibt, auf die man achten sollte. Manche Netzbetreiber setzen leider immer noch für eine Anmeldung eine Wieland-Steckdose voraus - und auch für Förderungen ist sie unsinniger Weise in einigen wenigen Regionen Pflicht. Erfragt das also unbedingt bei Eurem Netzbetreiber!
Welche baulichen Regelungen sind zu berücksichtigen?
Auch baulich müssen ein paar Dinge berücksichtigt werden. Zumeist lassen sich nur zwei Panels anschließen, da gar nicht mehr Steckplätze am Wechselrichter vorhanden sind. Aber auch die Größe dieser Panels spielt eine Rolle: Ist ein Solarpanel größer als 2 m², wird eine bauaufsichtliche Genehmigung benötigt. Ist das Panel kleiner, braucht man diese Genehmigung nicht.Das bedeutet natürlich auch, dass sich die Hersteller darauf eingestellt haben, und die Panels somit in der Regel unter dieser Grenze bleiben. Üblich sind für Balkonkraftwerke Elemente mit Maßen von etwa 1 m x 1,70 m.
Außerdem dürfen die Panels an der Außenwand bzw. dem Balkongeländer nicht beliebig hoch angebracht werden. Bei einer Höhe von vier Metern ist Schluss! Das hängt mit der Windlast der Panels zusammen, und ist in der Norm DIN 18008 für Glas im Bauwesen geregelt. Soll es doch höher hinausgehen, braucht es dafür gesonderte Genehmigungen und besondere Halterungen.
Ob die Halterungen die Voraussetzungen erfüllen, verraten die Anbieter üblicherweise in ihren Shops. Wenn nichts Gesondertes dabei steht, muss man davon ausgehen, dass die Halterung keine entsprechende Zulassung hat.
Diese Panels von EcoFlow bestehen nicht aus Glas
Alternativ kann man auch auf Lösungen ohne Glas zurückgreifen, die dann aber auch meist einen geringeren Wirkungsgrad besitzen. Schaut dazu doch einfach mal unser Video zu den Ecoflow-Solarpanelen. Oben im Bild seht Ihr übrigens die Panels.
Damit haben wir jetzt die rechtliche Seite abgeklopft und hoffentlich alle Fallstricke berücksichtigt, die man vor der Anschaffung und Installation eines Balkonkraftwerks erwarten kann. Künftig will die Regierung da noch weiter Bürokratie abschaffen, aber das ist noch Zukunftsmusik. Bis es so weit ist, könnt Ihr uns in den Kommentaren gerne verraten, ob Ihr Euch mit dem Thema Balkonkraftwerk schon auseinandergesetzt habt.
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Zusammenfassung
- Fassung:
- Rechtliches für Anschaffung eines Balkonkraftwerks beachten
- Mietvertrag prüfen, Eigentümerversammlung fragen
- Anmeldung bei Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur
- Bis 600 W dürfen Solarpanels angebracht werden
- Anschlussleistung des Wechselrichters entscheidend
Siehe auch:
- Balkonkraftwerk fast gratis? Das sind die Förderungen nach Region
- Elektro-Kreuzfahrtschiff will mit "Solarsegeln" Branche revolutionieren
- Viel Platz: Startup will Solarpanels zwischen Gleisen platzieren
- Zendure bringt ersten Batteriespeicher speziell für Balkonsolaranlagen
- Durchbruch: Hürden für Betrieb von Balkonkraftwerken kippen endlich
Dieser Inhalt kommt von unserem Partner Nextpit und ist am 11. Juni 2023 unter dem Titel "Rechtliche Hürden bei Balkonkraftwerken: Was ist erlaubt, was ist Pflicht?" erschienen. Hat er Euch gefallen? Dann schaut doch bei unseren lieben Kollegen von Nextpit vorbei und findet weitere großartige Inhalte wie diesen!
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