Mehr Saft für das Balkonkraftwerk - wann kommt das neue Gesetz?

Mittlerweile dürfte es für die meisten kein Geheimnis mehr sein, dass Balkonkraftwerke sich immer größerer Beliebtheit erfreuen. Allerdings gibt es Gesetze, die die Nutzung einschränken und erschweren. Laut einer aktuellen Bundestagsdebatte könnte sich dies in naher Zukunft ändern.
Energie, Stromversorgung, Strom, Energieversorgung, Energiewende, Solar, Erneuerbare Energien, Regenerative Energie, Solarenergie, ökostrom, Stromnetz, Solarpanel, Solarzelle, Solarmodul, Solaranlage, Balkonkraftwerk, Balkonsolar, Mini-PV, Stecker-Solar
Balkonsolaranlagen verkaufen sich einfacher als geschnittenes Brot, allerdings müssen die Nutzer ihre Wechselrichter nach wie vor auf 600 W drosseln, da sie sonst gegen das Gesetz verstoßen könnten - oder die Energieerzeugungsanlage von einem Elektriker fest installieren lassen und anmelden. Doch genau dieses Problem ist gerade eines der Top-Themen des Bundestages. Und es soll tatsächlich noch vor der Sommerpause ab dem 07. Juli etwas passieren.

So ist mittlerweile bekannt, dass die Regierung vorsieht, in Zukunft auch 800-W-Wechselrichter rechtlich zuzulassen, wie es bereits in einigen Nachbarländern der Fall ist. Dadurch lässt sich nicht nur mehr Energie einspeisen, sondern man kann auch zusätzliche PV-Module nutzen. Denn der Entwurf lässt außerdem Solarmodule mit einer Leistung von bis zu 2000 W auf dem Balkon zu.


Was ändert sich im Januar 2024?

Neben den Änderungen rund um die Wechselrichter berät sich der Bundestag zusätzlich über die Anmeldeverfahren von Balkonkraftwerken. So soll in Zukunft eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ausreichen, damit entfällt die separate Anmeldung der Anlagen beim zuständigen Netzbetreiber, was eine enorme Erleichterung des gesamten Verfahrens bedeutet.

Ebenfalls Teil des Pakets soll auch die vorübergehend erlaubte Weiternutzung von analogen Zählern sein, die bei einem Energieüberschuss auch rückwärts drehen können. Auch befasst sich das Kabinett derzeit mit der Frage zu weiteren Vereinfachungen in Bezug auf größere Solaranlagen. So soll das neue Gesetz großen PV-Anlagen, mit einem Ertrag von über 100 kW, nun eine unentgeltliche Einspeisung in das Stromnetz ermöglichen.

Was sich jedoch nun wirklich ändert und welche Gesetze die Bundesregierung tatsächlich überarbeitet, bleibt abzuwarten. Stichtag ist der 07. Juli 2023, den sich alle Interessierte und auch die, die bereits ein Balkonkraftwerk besitzen, rot im Kalender markieren können. Die neuen Gesetze selbst sollen dann am 01. Januar 2024 in Kraft treten.

Was haltet ihr von den Gesetzesänderungen? Nutzt Ihr bereits einen Wechselrichter, der gedrosselt werden muss? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!

Balkonsolaranlagen bei Media Markt Viele Produkte jetzt reduziert Zum Angebot
Balkonkraftwerke bei Amazon Jetzt die Angebote entdecken! Zum Angebot
Zusammenfassung
  • Beliebtheit von Balkonkraftwerken steigt: Gesetze sollen erleichtert werden.
  • Wechselrichter bis 800 W sollen zugelassen werden.
  • 2000 W PV-Module auf Balkon erlaubt.
  • Anmeldung nur noch bei Bundesnetzagentur statt auch Netzbetreiber.
  • Analoger Zähler für Energieüberschuss erlaubt.
  • Große PV-Anlagen können unentgeltlich einspeisen.
  • Neue Gesetze ab 01.01.2024.

Siehe auch:


Dieser Inhalt kommt von unserem Partner Nextpit und ist am 29. Juni 2023 unter dem Titel "Mehr Saft für Euer Balkonkraftwerk - wann kommt das neue Gesetz?" erschienen. Hat er Euch gefallen? Dann schaut doch bei unseren lieben Kollegen von Nextpit vorbei und findet weitere großartige Inhalte wie diesen!


Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!