Bei Blackout: Schweiz erwägt Verbote für E-Autos und HD-Streaming
Ganz Europa ist derzeit in Sorge vor dem Winter und möglichen Blackouts. In den vergangenen Wochen warnen manche vor diesem Horrorszenario, andere wiederum meinen, das sei Panikmache. Die Schweiz indes will vorbereitet sein und erwägt ein Fahrverbot für Stromer.
Doch so leicht lässt sich das Gespenst nicht vertreiben, auch in der Schweiz nicht. Dort will man nichts dem Zufall überlassen und arbeitet einen Notfallplan aus für den Fall der Fälle (via Der Spiegel). Im Rahmen der "Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie" (PDF), sind diverse Maßnahmen vorgesehen, um die Energieversorgung der Schweiz zu gewährleisten. Infografik Stromausfälle: Droht Deutschland der Blackout?
Auch in Erwägung sind Fahrverbote für Elektroautos. Denn sollte sich die Situation zuspitzen, ist Folgendes geplant bzw. wird das als Möglichkeit ins Spiel gebracht: "Die private Nutzung von Elektroautos ist nur für zwingend notwendige Fahrten gestattet (z. B. Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen)."
Ob es überhaupt zu einem derart weitreichenden Blackout kommt, der ein solches Fahrverbot mit sich bringen würde, hängt aber von der Schwere des Ausfalls ab: Denn derartige Einschränkungen sind erst ab Eskalationsstufe 3 vorgesehen. Zuvor würden andere Maßnahmen greifen, darunter ein 40-Grad-Maximum bei Waschmaschinen sowie Verbote von Laubbläsern, Heizpilzen und Sitzheizungen in Sesselliften. In der zweiten Eskalationsstufe heißt es außerdem: "Streaming-Dienste müssen die Auflösung ihrer Streaming-Angebote auf Standard Definition (SD) beschränken."
Derzeit ist das alles noch ein Entwurf und der Schweizer Gesetzgeber sollte sich auch noch einmal dringend überlegen, ob man diesen Notfallplan noch einmal überarbeitet. So heißt es in einem weiteren Punkt von Eskalationsstufe 3: "Der Betrieb von Whirlpools, Körperbräunungsgeräten, Saunas, Infrarotkabinen, Dampfbädern, Massagesesseln und weiterer elektrisch betriebener Wellnessanlagen im gewerblichen Bereich ist während maximal sieben Stunden pro Tag erlaubt." Ob Whirlpools und Solarien (auch wirtschaftlich) wichtiger sind als Elektromobilität, soll an dieser Stelle jeder für sich selbst beantworten.
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Ein Gespenst namens Blackout
Kommt er oder kommt er nicht? Gemeint ist das viel beschworene "Gespenst" Blackout. Dieses geistert schon seit Längerem durch die Medien und auch die Politik lässt sich davon beeindrucken - oder verwendet es für die Stimmungsmache in eigener Sache. Was wir davon halten, haben wir vor rund einem Monat in einem Kommentar mit dem Titel "Senf dazu: Der Blackout wird nicht kommen - die Panik ist irrational" festgehalten.Doch so leicht lässt sich das Gespenst nicht vertreiben, auch in der Schweiz nicht. Dort will man nichts dem Zufall überlassen und arbeitet einen Notfallplan aus für den Fall der Fälle (via Der Spiegel). Im Rahmen der "Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie" (PDF), sind diverse Maßnahmen vorgesehen, um die Energieversorgung der Schweiz zu gewährleisten. Infografik Stromausfälle: Droht Deutschland der Blackout?
Auch in Erwägung sind Fahrverbote für Elektroautos. Denn sollte sich die Situation zuspitzen, ist Folgendes geplant bzw. wird das als Möglichkeit ins Spiel gebracht: "Die private Nutzung von Elektroautos ist nur für zwingend notwendige Fahrten gestattet (z. B. Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen)."
Ob es überhaupt zu einem derart weitreichenden Blackout kommt, der ein solches Fahrverbot mit sich bringen würde, hängt aber von der Schwere des Ausfalls ab: Denn derartige Einschränkungen sind erst ab Eskalationsstufe 3 vorgesehen. Zuvor würden andere Maßnahmen greifen, darunter ein 40-Grad-Maximum bei Waschmaschinen sowie Verbote von Laubbläsern, Heizpilzen und Sitzheizungen in Sesselliften. In der zweiten Eskalationsstufe heißt es außerdem: "Streaming-Dienste müssen die Auflösung ihrer Streaming-Angebote auf Standard Definition (SD) beschränken."
Derzeit ist das alles noch ein Entwurf und der Schweizer Gesetzgeber sollte sich auch noch einmal dringend überlegen, ob man diesen Notfallplan noch einmal überarbeitet. So heißt es in einem weiteren Punkt von Eskalationsstufe 3: "Der Betrieb von Whirlpools, Körperbräunungsgeräten, Saunas, Infrarotkabinen, Dampfbädern, Massagesesseln und weiterer elektrisch betriebener Wellnessanlagen im gewerblichen Bereich ist während maximal sieben Stunden pro Tag erlaubt." Ob Whirlpools und Solarien (auch wirtschaftlich) wichtiger sind als Elektromobilität, soll an dieser Stelle jeder für sich selbst beantworten.
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