GEMA scheitert mit Klage gegen YouTube in Bezug auf Nutzer-Videos
Die Verwertungsgesellschaft GEMA und das Videoportal YouTube streiten sich schon seit Jahren, zuletzt konnte Mitte Mai die GEMA einen Gerichtssieg erringen. Nun ist YouTube an der Reihe: Das Landgericht München hat eine Klage gegen das zu Google gehörende Portal abgewiesen. Demnach muss YouTube keine Abgaben für Nutzer-Uploads bzw. die darin enthaltene Musik bezahlen.
Dem war eine Schadenersatzklage der "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" zuvor gegangen, diese wurde nun aber eben abgewiesen. Laut Google ist YouTube damit nicht für etwaige Urheberrechtsverstöße von Nutzern haftbar und müsse auch keine Abgaben zahlen.
Den letzten Etappensieg konnte die Verwertungsgesellschaft verbuchen: Mitte Mai bestätigte das OLG München ein Urteil aus der Vorinstanz, wonach die von YouTube eingeblendeten Sperrtafeln bzw. der Text "unlauter und wettbewerbswidrig" sei. Laut des Oberlandesgerichts erwecke die frühere Formulierung den Eindruck, dass die GEMA für die Sperrungen der Videos verantwortlich sei, obwohl YouTube diese selbst vornimmt.
Siehe auch: GEMA vs. YouTube - Sperrtafeln sind 'unlauter und wettbewerbswidrig'
Erfolg für YouTube
Im schier ewigen Hin und Her in Sachen GEMA und YouTube konnte das Videoportal wieder einen Erfolg feiern. Das Landgericht München hat gestern nämlich festgestellt bzw. bestätigt, dass YouTube als Hoster anzusehen ist und damit nicht für die Musikstücke in Nutzer-Uploads verantwortlich ist (via Heise).Dem war eine Schadenersatzklage der "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" zuvor gegangen, diese wurde nun aber eben abgewiesen. Laut Google ist YouTube damit nicht für etwaige Urheberrechtsverstöße von Nutzern haftbar und müsse auch keine Abgaben zahlen.
Fast unendliche Geschichte
GEMA und die Google-Tochter streiten sich bereits seit 2009: Damals scheiterten die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien zur Art und Höhe der Abgaben. Die GEMA beharrt auf einer Vergütung, die auf der Anzahl der Abrufe eines Videos beruht, YouTube will hingegen die Höhe mit Hilfe einer Beteiligung an Werbeannahmen festsetzen.Den letzten Etappensieg konnte die Verwertungsgesellschaft verbuchen: Mitte Mai bestätigte das OLG München ein Urteil aus der Vorinstanz, wonach die von YouTube eingeblendeten Sperrtafeln bzw. der Text "unlauter und wettbewerbswidrig" sei. Laut des Oberlandesgerichts erwecke die frühere Formulierung den Eindruck, dass die GEMA für die Sperrungen der Videos verantwortlich sei, obwohl YouTube diese selbst vornimmt.
Siehe auch: GEMA vs. YouTube - Sperrtafeln sind 'unlauter und wettbewerbswidrig'
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