GEMA vs. YouTube: Sperrtafeln sind 'unlauter und wettbewerbswidrig'
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, streitet sich seit mittlerweile fast einem halben Jahrzehnt mit der Videoplattform um die altbekannten Sperrtafeln. Und die GEMA konnte vor Gericht nun einen weiteren Erfolg einfahren, das OLG München bestätigte ein Urteil aus der Vorinstanz, wonach der YouTube-Hinweis "unlauter und wettbewerbswidrig" sei.
Die GEMA feiert in einer Mitteilung einen weiteren juristischen Erfolg gegen die Google-Plattform YouTube: Demnach habe der Videoriese kein Recht, den Hinweis "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid" in dieser Form einzublenden.
Der jahrelange Streit um die Sperrtafeln dreht sich wie so vieles ums Geld: Denn YouTube könnte jederzeit die erforderlichen Lizenzen kaufen, dem Unternehmen sind sie aber schlichtweg zu teuer. Die GEMA ist hingegen von Gesetzes wegen verpflichtet, diese Rechte zu einem Standardsatz zu vergeben. Die Verhandlungen über eine "Lex YouTube" sind 2010 gescheitert, seither sprechen die beiden Parteien nur über Anwälte und vor Gericht miteinander.
Der Nutzer, der aus Deutschland (ohne technische Hilfsmittel) auf YouTube zugreift, hat von der aktuellen Entscheidung gar nichts: Denn die Sperrtafeln bleiben wo sie sind, geändert wurde nur der Text: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten."
Falscher Eindruck
Diese Formulierung erwecke laut des Oberlandesgerichts München fälschlicherweise den Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube selbst diese vornimmt. Die Verwertungsgesellschaft hat bereits in erster Instanz diesbezüglich Recht bekommen, auch die nächsthöhere gab der GEMA Recht, nachdem YouTube Berufung eingelegt hatte.Der jahrelange Streit um die Sperrtafeln dreht sich wie so vieles ums Geld: Denn YouTube könnte jederzeit die erforderlichen Lizenzen kaufen, dem Unternehmen sind sie aber schlichtweg zu teuer. Die GEMA ist hingegen von Gesetzes wegen verpflichtet, diese Rechte zu einem Standardsatz zu vergeben. Die Verhandlungen über eine "Lex YouTube" sind 2010 gescheitert, seither sprechen die beiden Parteien nur über Anwälte und vor Gericht miteinander.
Der Nutzer, der aus Deutschland (ohne technische Hilfsmittel) auf YouTube zugreift, hat von der aktuellen Entscheidung gar nichts: Denn die Sperrtafeln bleiben wo sie sind, geändert wurde nur der Text: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten."
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