"Gehilfe" der Piraten:
Filehoster Uploaded verliert gegen die GEMA
Der Share- oder Filehoster Uploaded.net ist der derzeit wahrscheinlich größte seiner Art. Das Schweizer Unternehmen bietet seine Plattform natürlich nicht eigens für Urheberrechtsverstöße an, aber sicherlich kommt es auch dazu. Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft GEMA hat Uploaded.net wegen Urheberrechtsverstößen verklagt und vom Landgericht München Recht bekommen.
GEMA gegen Uploaded.net oder besser gesagt dessen Betreiberunternehmen Cyando ist ein Rechtsstreit, der an frühere Fälle dieser Art erinnert. Es geht im Kern um die Frage, wer für von Nutzern hochgeladene Urheberrechtsverstöße haftet und wie schnell oder konsequent der Anbieter gegen diese illegalen Uploads vorgehen muss.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte Uploaded.net auf Verstöße hingewiesen und den Hoster später verklagt, da dieser die entsprechenden Inhalte nicht schnell genug vom Netz genommen hat. Und das Landgericht München I hat in der Causa der GEMA diese Woche Recht gegeben (via TorrentFreak).
Wie die GEMA auf ihrer Seite schreibt, bestätige das Urteil, "dass Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen", so GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller. Schon bisher seien Hoster wie Uploaded verpflichtet gewesen, "rechtsverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen", so die GEMA, nun sei Uploaded aber auch für "schadensersatzpflichtig" erklärt worden, was der Kläger auch als großen Sieg feiert.
Gegenüber TorrentFreak erläuterte der Anwalt Mirko Brüß, dass das Urteil nicht nur feststellt, dass ein Hoster wie Uploaded verpflichtet ist, Verstöße so schnell wie möglich zu entfernen, sondern auch Maßnahmen ergreifen muss, dass eine bestimmte Datei nicht erneut hochgeladen werden kann. Die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes ist noch nicht bekannt, man kann außerdem davon ausgehen, dass Uploaded in Berufung gehen wird.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte Uploaded.net auf Verstöße hingewiesen und den Hoster später verklagt, da dieser die entsprechenden Inhalte nicht schnell genug vom Netz genommen hat. Und das Landgericht München I hat in der Causa der GEMA diese Woche Recht gegeben (via TorrentFreak).
Wie die GEMA auf ihrer Seite schreibt, bestätige das Urteil, "dass Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen", so GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller. Schon bisher seien Hoster wie Uploaded verpflichtet gewesen, "rechtsverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen", so die GEMA, nun sei Uploaded aber auch für "schadensersatzpflichtig" erklärt worden, was der Kläger auch als großen Sieg feiert.
"Gehilfe" der Piraterie
Laut Gericht bzw. der GEMA-Interpretation des Urteils seien Sharehoster wie Uploaded "als 'Gehilfe' der illegalen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in die Pflicht zu nehmen."Gegenüber TorrentFreak erläuterte der Anwalt Mirko Brüß, dass das Urteil nicht nur feststellt, dass ein Hoster wie Uploaded verpflichtet ist, Verstöße so schnell wie möglich zu entfernen, sondern auch Maßnahmen ergreifen muss, dass eine bestimmte Datei nicht erneut hochgeladen werden kann. Die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes ist noch nicht bekannt, man kann außerdem davon ausgehen, dass Uploaded in Berufung gehen wird.
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