GEMA heim, in München gab es gegen YouTube nichts zu holen
Inzwischen hat man das Gefühl, dass der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Videoplattform YouTube seit der Erfindung des Farbfernsehens geführt wird, so lange schon liegt die Institution mit dem US-Unternehmen bzw. vice versa im Clinch. Aktuell konnte die Videoplattform wieder einen Sieg verbuchen.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat aktuell vor dem Oberlandesgericht (OLG) München eine Niederlage erlitten. Das OLG hat damit ein Urteil von 2015 bestätigt und damit auch eine Schadensersatzklage der Verwertungsgesellschaft abgewiesen (via Heise).
Die aktuelle Auseinandersetzung dreht sich um eine technische Frage, nämlich ob YouTube-Videos mit Musik-Untermalung eine Angelegenheit der Plattform und somit Google sind. Das Unternehmen meint, dass man hierfür nicht verantwortlich ist und man lediglich ein technischer Dienstleister ist.
Das OLG München hat sich aber nicht der Argumentation der GEMA angeschlossen, sondern YouTube rechtgegeben. Die Sache ist aber damit nicht zu Ende, die GEMA wird den Fall aller Wahrscheinlichkeit nach vor den Bundesgerichtshof bringen, selbst eine Verfassungsbeschwerde ist ein mögliches Szenario. Die beiden Parteien streiten sich schon seit 2009, damals scheiterten die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien zur Art und Höhe der Abgaben.
Siehe auch: GEMA scheitert mit Klage gegen YouTube in Bezug auf Nutzer-Videos
Die aktuelle Auseinandersetzung dreht sich um eine technische Frage, nämlich ob YouTube-Videos mit Musik-Untermalung eine Angelegenheit der Plattform und somit Google sind. Das Unternehmen meint, dass man hierfür nicht verantwortlich ist und man lediglich ein technischer Dienstleister ist.
Wer ist verantwortlich?
Die GEMA hingegen vertritt den Standpunkt, dass YouTube als Musikportal zu sehen sei und Inhalte auch dauerhaft zur Verfügung stellt. Man sprach davon, dass "das dauerhafte Bereithalten eine entscheidende Tathandlung" sei. Kurzum: Nicht der Nutzer bzw. Uploader ist für das hochgeladene Material verantwortlich, sondern die Plattform. Der Streitwert des Verfahrens beträgt 1,6 Millionen Euro.Das OLG München hat sich aber nicht der Argumentation der GEMA angeschlossen, sondern YouTube rechtgegeben. Die Sache ist aber damit nicht zu Ende, die GEMA wird den Fall aller Wahrscheinlichkeit nach vor den Bundesgerichtshof bringen, selbst eine Verfassungsbeschwerde ist ein mögliches Szenario. Die beiden Parteien streiten sich schon seit 2009, damals scheiterten die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien zur Art und Höhe der Abgaben.
Siehe auch: GEMA scheitert mit Klage gegen YouTube in Bezug auf Nutzer-Videos
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