GEMA heim, in München gab es gegen YouTube nichts zu holen
Inzwischen hat man das Gefühl, dass der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Videoplattform YouTube seit der Erfindung des Farbfernsehens geführt wird, so lange schon liegt die Institution mit dem US-Unternehmen bzw. vice versa im Clinch. Aktuell konnte die Videoplattform wieder einen Sieg verbuchen.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat aktuell vor dem Oberlandesgericht (OLG) München eine Niederlage erlitten. Das OLG hat damit ein Urteil von 2015 bestätigt und damit auch eine Schadensersatzklage der Verwertungsgesellschaft abgewiesen (via Heise).
Die aktuelle Auseinandersetzung dreht sich um eine technische Frage, nämlich ob YouTube-Videos mit Musik-Untermalung eine Angelegenheit der Plattform und somit Google sind. Das Unternehmen meint, dass man hierfür nicht verantwortlich ist und man lediglich ein technischer Dienstleister ist.
Das OLG München hat sich aber nicht der Argumentation der GEMA angeschlossen, sondern YouTube rechtgegeben. Die Sache ist aber damit nicht zu Ende, die GEMA wird den Fall aller Wahrscheinlichkeit nach vor den Bundesgerichtshof bringen, selbst eine Verfassungsbeschwerde ist ein mögliches Szenario. Die beiden Parteien streiten sich schon seit 2009, damals scheiterten die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien zur Art und Höhe der Abgaben.
Siehe auch: GEMA scheitert mit Klage gegen YouTube in Bezug auf Nutzer-Videos
Die aktuelle Auseinandersetzung dreht sich um eine technische Frage, nämlich ob YouTube-Videos mit Musik-Untermalung eine Angelegenheit der Plattform und somit Google sind. Das Unternehmen meint, dass man hierfür nicht verantwortlich ist und man lediglich ein technischer Dienstleister ist.
Wer ist verantwortlich?
Die GEMA hingegen vertritt den Standpunkt, dass YouTube als Musikportal zu sehen sei und Inhalte auch dauerhaft zur Verfügung stellt. Man sprach davon, dass "das dauerhafte Bereithalten eine entscheidende Tathandlung" sei. Kurzum: Nicht der Nutzer bzw. Uploader ist für das hochgeladene Material verantwortlich, sondern die Plattform. Der Streitwert des Verfahrens beträgt 1,6 Millionen Euro.Das OLG München hat sich aber nicht der Argumentation der GEMA angeschlossen, sondern YouTube rechtgegeben. Die Sache ist aber damit nicht zu Ende, die GEMA wird den Fall aller Wahrscheinlichkeit nach vor den Bundesgerichtshof bringen, selbst eine Verfassungsbeschwerde ist ein mögliches Szenario. Die beiden Parteien streiten sich schon seit 2009, damals scheiterten die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien zur Art und Höhe der Abgaben.
Siehe auch: GEMA scheitert mit Klage gegen YouTube in Bezug auf Nutzer-Videos
Thema:
Videos zum Thema Musik
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Weekend-Deals gestartet: Media Markt & Saturn mit tollen Angeboten
- Taiwan simuliert massiven Internet-Ausfall - 30 Min. kein mobiles Netz
- Virgin Galactic: Neues Touristen-Raumschiff startet erst Anfang 2027
- Elder Scrolls 6: Fans wollen per Starfield den Untertitel erraten haben
- Analysten: AMD soll Fertigung von Chips bei Intel planen
- Apple: Support-Ende für legendäres iPhone und ein MacBook Pro
- Twitch zapft heimlich eure Streams für Amazons KI-Training an
Videos
Beliebte Downloads
Beliebte Nachrichten
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
NAS-Neuigkeiten:
d-hubs - vor 2 Stunden -
Österreichs Bundesheer setzt Zeichen:
d-hubs - Gestern 11:20 Uhr -
Linux in Nordamerika: 10 %
d-hubs - 11.08. 09:51 Uhr -
Bits & Pretzels Startup-Event vom 28. Sep - 30. Sep, 2026 in Münch
d-hubs - 10.08. 17:40 Uhr -
DietPi 10.6: sprichwörtliches Leichtgewicht, optimiert
d-hubs - 10.08. 00:50 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen