Widerspruchsfrist gegen Bing Streetside gestartet
Ab heute können Hausbesitzer und Mieter bei Microsoft ihren Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Immobilie im Panorama-Dienst Bing Streetside einlegen. Die Aufnahmen werden dann auf Wunsch verpixelt und sind somit nicht mehr abrufbar.
Bis zum 30. September dauert die Frist an. Alle in diesem Zeitraum erfolgten Meldungen sollen bis zum Start des Dienstes berücksichtigt werden. Allerdings wird Microsoft auch nach der Freischaltung des Angebotes noch Widersprüche annehmen und im Nachhinein Häuserfotos verpixeln.
Die Abbildung des eigenen Hauses kann man verhindern, indem man sich über ein Online-Formular oder per Post an den Betreiber wendet. Der Widerspruch ist unabhängig davon, ob Microsoft die fragliche Region bereits mit seinen Kamera-Autos besucht hat.
Microsoft folgt mit dem Service dem Vorbild des Suchmaschinenkonzerns Google. Dieser räumte eine entsprechende Möglichkeit für seinen Dienst "Street View" ein, nachdem Datenschützer in den Medien eine Kampagne gegen die Bereitstellung von Häuser-Fotos entfachten und die Angst vor entsprechenden Angeboten schürten.
Zwar ist auf den oft mehrere Jahre alten Aufnahmen kaum etwas zu sehen, was nicht auch Passanten in Augenschein nehmen können - trotzdem sah sich Google massivem öffentlichen Druck ausgesetzt. Als problematisch wurde vor allem angesehen, dass die Street View-Kameras einen etwas höheren Blickwinkel hatten als ein Mensch ihn für gewöhnlich einnimmt. So wurde es beispielsweise möglich, etwas weiter über Mauern und Hecken zu schauen.
Die Internet-Branche reagierte mit einer Selbstverpflichtungs-Kampagne auf die Kritiken. In dieser ist ein entsprechendes Widerspruchsrecht vorgesehen, auch wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ursprünglich wollte Microsoft erst ab dem Start von Streetside Widersprüche annehmen, räumte nach einer Auseinandersetzung mit der bayerischen Datenschutz-Behörde allerdings die Möglichkeit einer Vorab-Meldung ein.
Die Abbildung des eigenen Hauses kann man verhindern, indem man sich über ein Online-Formular oder per Post an den Betreiber wendet. Der Widerspruch ist unabhängig davon, ob Microsoft die fragliche Region bereits mit seinen Kamera-Autos besucht hat.
Microsoft folgt mit dem Service dem Vorbild des Suchmaschinenkonzerns Google. Dieser räumte eine entsprechende Möglichkeit für seinen Dienst "Street View" ein, nachdem Datenschützer in den Medien eine Kampagne gegen die Bereitstellung von Häuser-Fotos entfachten und die Angst vor entsprechenden Angeboten schürten.
Zwar ist auf den oft mehrere Jahre alten Aufnahmen kaum etwas zu sehen, was nicht auch Passanten in Augenschein nehmen können - trotzdem sah sich Google massivem öffentlichen Druck ausgesetzt. Als problematisch wurde vor allem angesehen, dass die Street View-Kameras einen etwas höheren Blickwinkel hatten als ein Mensch ihn für gewöhnlich einnimmt. So wurde es beispielsweise möglich, etwas weiter über Mauern und Hecken zu schauen.
Die Internet-Branche reagierte mit einer Selbstverpflichtungs-Kampagne auf die Kritiken. In dieser ist ein entsprechendes Widerspruchsrecht vorgesehen, auch wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ursprünglich wollte Microsoft erst ab dem Start von Streetside Widersprüche annehmen, räumte nach einer Auseinandersetzung mit der bayerischen Datenschutz-Behörde allerdings die Möglichkeit einer Vorab-Meldung ein.
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