YouTubes lizenzfreie Musik wird jetzt Video-Anbietern zum Verhängnis

Selbst auf die Zusicherung Googles, die auf YouTube bereitgestellte lizenzgebührfreie Musik frei nutzen zu können, sollte man sich keinesfalls verlassen. Die Musikindustrie findet durchaus auch hier bei Bedarf Möglichkeiten, User zu drangsalieren.
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Das musste aktuell der YouTuber Matt Lowne schmerzlich erfahren, der auf seinem Kanal seiner Hingabe für das Simulations-Spiel Kerbal Space Program frönt. Seit 2013 ist er aktiv und konnte eine Fan-Gemeinde um sich scharen, die für solch eine Nische schon recht beachtlich ist. Doch vor wenigen Tagen trübte sich das Bild für den YouTuber beträchtlich.

Wie aus einem Bericht von TorrentFreak hervorgeht, trudelten auf einmal zahlreiche E-Mails in seinem Postfach ein, in denen Copyright-Ansprüche angemeldet wurden. Nahezu alle Videos stünden in Verdacht, gegen die Rechte von "SonyATV, PeerMusic, Warner Chappell, Audiam und LatinAutor" zu verstoßen. In der Folge wurden auch direkt mal alle Werbeumsätze, die auf Lownes Kanal generiert wurden, an die Musikfirmen umgeleitet.

Uraltes Sample

Das Problem lag, wie sich letztlich herausstellte, beim Titel "Dreams" von Joakim Karud. Diesen hatte der Kanalbetreiber als Hintergrundmusik für sein Intro ausgewählt - unter anderem auch im Vertrauen darauf, dass Google die Rechtesituation geprüft hat und kennt, denn der Track steht in einer auf Youtube verfügbaren Bibliothek bereit, in der den Publishern Musik angeboten wird, für die keine Lizenzgebühren fällig werden.

Allerdings scheint sich herauszustellen, dass in dem Stück auch ein Sample aus einem Musikstück aus dem Jahr 1956 zum Einsatz kommt. Und dessen Rechte liegen bei Sony und Warner. Daher steht aktuell die Frage im Raum, ob überhaupt eine Chance besteht, den Song aus der YouTube-Bibliothek weiter frei nutzen zu können. Und dieser kommt wirklich in sehr vielen YouTube-Produktionen zum Einsatz.

Lowne versucht nun zumindest erst einmal mit einem Widerspruch zum Copyright-Anspruch auf einem seiner Videos durchzukommen. Hier ist ein behutsames Vorgehen gefragt. Denn wenn man als Kanal-Betreiber nicht einlenkt, sondern sich gegen die Maßnahmen wehrt, gilt jeder erfolglose Versuch als einer von drei Strikes. Bereits drei abgelehnte Widersprüche würden dann zu einer kompletten Sperrung des Kanals führen.

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