YouTube könnte bald wieder von Sperr-Grafiken durchzogen werden

Die Neuregelung des Urheberrechts in der EU sorgt bei vielen, die im Netz mit Inhalten arbeiten, für tiefe Sorgenfalten - unter anderem auch bei der Google-Tochter YouTube. Deren Chefin erklärte nun, dass der berüchtigte Artikel 13 der geplanten Reform letztlich auch dazu führen könnte, dass diverse Videos für Nutzer in Europa gesperrt werden.
Youtube, Takedown, Microsoft Takedown
YouTube
Die einst so häufig auftauchenden Mitteilungen, dass ein Clip am Wohnort des jeweiligen Nutzers nicht ausgespielt werden darf, glaubte man endgültig hinter sich gelassen zu haben. Doch kann es passieren, dass YouTube diese wieder aus der Schublade holt, wenn die aktuelle Fassung des Richtlinienentwurfes so durchgeht, wie sie vom EU-Parlament beschlossen wurde.

Der Artikel 13 besagt im Grunde, dass Plattformen zukünftig nicht mehr dem Provider-Privileg unterliegen und geschützte Inhalte im Zweifelsfall nach einem Hinweis der Rechteinhaber offline nehmen müssen. Stattdessen sollen sie Upload-Filter einsetzen, um Urheberrechtsverletzungen schon vor einer Veröffentlichung zu erkennen. Einen solchen hat Google bei YouTube ohnehin schon im Einsatz und kennt daher eben auch die damit einhergehenden Probleme.

Technik kennt keine Feinheiten

Es gibt nämlich Feinheiten im Urheberrecht, die technisch schlicht nicht berücksichtigt werden können. Selbst die beste KI kann beispielsweise nicht eindeutig einschätzen, ab welchem Grad hinreichend Schöpfungshöhe vorhanden ist, um aus einem alten Inhalt ein neues Werk mit entsprechend wechselndem Urheber zu machen. Und auch unerlaubte Plagiate und erlaubte Parodien lassen sich durch einen Algorithmus schlicht nicht unterscheiden.

Wie YouTube-Chefin Susan Wojcicki ausführte, gibt es so eben auch diverse Inhalte, bei denen das seit Jahren eigentlich gut bewährte Content-ID-System der Plattform schlicht keine korrekten Ergebnisse liefern kann. Zukünftig wird es wohl darauf hinauslaufen, dass die fraglichen Videos für Nutzer in Europa dann nicht abrufbar sind - denn eine dann bemängelte Rechtsverletzung ließe sich nicht mehr durch eine Abschaltung klären, sondern würde gleich zu hohen Strafen führen.

Und hier hat man es keinesfalls mit Einzelfällen zu tun. Die Zahl der Abrufe von Videos, bei denen die Rechtefrage nicht komplett eindeutig geklärt ist, liegt laut Wojcicki in Europa bei rund 90 Milliarden, allein im vergangenen Monat. Als ein Beispiel nannte sie hier das Musikvideo "Despacito", hinter dem sich ein ganzer Mix an verschiedenen Urheberrechten von der Musik über die Bildaufnahmen bis hin zu den Verlagsrechten verbirgt. Betroffen sind aber nicht nur solche Clips, sondern ebenso zahlreiche Inhalte aus dem Bildungs- und Wissenschafts-Bereich.

Siehe auch: Schwarzer Tag - EU beschließt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
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