Schwarzer Tag: EU beschließt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
Netzpolitik.org das Ergebnis der heutigen Abstimmung des EU-Parlaments zusammen. Noch im Juli haben die Parlamentarier in Straßburg die Vorschriftsentwürfe des Berichterstatters Axel Voss (CDU) abgelehnt, in der heute abgestimmten zweiten Runde segneten sie die leicht veränderte Vorlage aber ab.
Die Gegner, die von der renommierten Piratin und Urheberrechtsaktivistin Julia Reda angeführt wurden, mussten trotz prominenter Führsprecher, allen voran WWW-Erfinder Tim Berners-Lee, eine klare Niederlage einstecken: Das EU-Parlament sprach sich mit 438 zu 226 Stimmen klar für die Voss-Vorschläge aus.
Kritiker werfen Axel Voss und dem Vater der Reform, Günther Oettinger, eine Nähe zur Verlegerlobby vor, beide haben beste Kontakte zur Industrie, Netzpolitik.org bezeichnete Voss als "wichtigsten Freund der Verlagslobby im EU-Parlament".
Der zweite besonders umstrittene Punkt ist das Leistungsschutzrecht (LSR). Dieses sieht vor, dass Verleger für kurze Texte und Links an den Einnahmen von Google beteiligt werden müssen. In Deutschland würde davon vor allem ein Verlag profitieren: Axel Springer. Hier kritisieren die Gegner des LSR vor allem auch die zahlreichen unklar formulierten Passagen.
Die endgültige Version wird hinter verschlossenen Türen im so genannten Trilog verhandelt, das Gesetz soll noch vor Mai 2019, also den Europawahlen, beschlossen werden.
"Der Kampf ist verloren". Mit diesen Worten fasst das Blog
Die Gegner, die von der renommierten Piratin und Urheberrechtsaktivistin Julia Reda angeführt wurden, mussten trotz prominenter Führsprecher, allen voran WWW-Erfinder Tim Berners-Lee, eine klare Niederlage einstecken: Das EU-Parlament sprach sich mit 438 zu 226 Stimmen klar für die Voss-Vorschläge aus.
Kritiker werfen Axel Voss und dem Vater der Reform, Günther Oettinger, eine Nähe zur Verlegerlobby vor, beide haben beste Kontakte zur Industrie, Netzpolitik.org bezeichnete Voss als "wichtigsten Freund der Verlagslobby im EU-Parlament".
Upload-Filter
Der strittigste Punkt, der heute beschlossen wurde, sind die Upload-Filter. Diese zwingen Webseiten, die mit nutzergenerierten Inhalten arbeiten, alle hochgeladenen Inhalte (Bilder, Videos, Tonaufnahmen) zu prüfen und zwar vor deren Veröffentlichung. Betroffen sind u. a. Portale wie YouTube, aber auch kleinere Seiten. Vor allem für letztere könnten Upload-Filter zu einer existenziellen Frage werden, denn an sich sind Software-basierte Lösungen hier erlaubt, doch diese sind teuer. Die heute beschlossenen Richtlinien sehen aber immerhin Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vor.Der zweite besonders umstrittene Punkt ist das Leistungsschutzrecht (LSR). Dieses sieht vor, dass Verleger für kurze Texte und Links an den Einnahmen von Google beteiligt werden müssen. In Deutschland würde davon vor allem ein Verlag profitieren: Axel Springer. Hier kritisieren die Gegner des LSR vor allem auch die zahlreichen unklar formulierten Passagen.
Die endgültige Version wird hinter verschlossenen Türen im so genannten Trilog verhandelt, das Gesetz soll noch vor Mai 2019, also den Europawahlen, beschlossen werden.
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