Sky TV: Microsoft verliert Streit um Namen SkyDrive
Microsoft hat in der EU einen Namensstreit rund um seinen Cloud-Speicher SkyDrive verloren, dem war eine Klage des britischen TV-Konzerns Sky zuvor gegangen. Redmond muss nun für die Weiterverwendung zahlen oder womöglich den Namen ändern.
Ob eine Verwechslungsgefahr zwischen einem TV-Sender bzw. Medienkonzern und einem Internet-Speicherdienst tatsächlich gegeben ist, sei einmal dahingestellt. Ein britisches Gericht kam jedenfalls zu diesem Schluss und stellte eine zu große Ähnlichkeit zwischen BSkyB (offiziell: British Sky Broadcasting Group), das zum Teil Rupert Murdochs News Corp. angehört, und Microsofts SkyDrive fest.
Welche Folgen das hat, ist derzeit noch nicht klar: Wie TechCrunch berichtet, wird Richterin Sarah Asplin vom England and Wales High Court BSkyB und Microsoft ein weiteres Mal im Gerichtssaal begrüßen und sich die Argumente des US-Konzerns hinsichtlich einer etwaigen Berufung anhören.
Dabei wird auch über etwaige Rechtsmittel entschieden: Im Normalfall bedeutet es für das Unternehmen, das gegen die Markenrechte verstoßen hat, eine zu leistende finanzielle Entschädigung, die Anordnung einer Namensänderung oder auch beides.
Die Entscheidung des britischen Gerichts gilt über die Landesgrenzen hinaus, eine etwaige Änderung des Namens müsste EU-weit erfolgen. Wie sich Microsoft verhalten wird, ist bisher aber nicht bekannt. Naheliegend wäre natürlich eine außergerichtliche bzw. finanzielle Einigung, allerdings hat Microsoft diesen Weg in Vergangenheit mitunter gemieden, etwa bei der Änderung des Begriffes Metro nach einer Klage der deutschen Metro AG.
Auch ist die Frage, ob sich BSkyB überhaupt auf einen Deal einlässt, wie da der TV-Konzern zwischen 2008 und 2011 einen Online-Speicherdienst namens "Sky Store & Share" betrieben hat. Microsoft hat aber dennoch in diesem Fall stets argumentiert, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.
Siehe auch: Windows 8.1 - Details zu SkyDrive & Windows Store
Welche Folgen das hat, ist derzeit noch nicht klar: Wie TechCrunch berichtet, wird Richterin Sarah Asplin vom England and Wales High Court BSkyB und Microsoft ein weiteres Mal im Gerichtssaal begrüßen und sich die Argumente des US-Konzerns hinsichtlich einer etwaigen Berufung anhören.
Dabei wird auch über etwaige Rechtsmittel entschieden: Im Normalfall bedeutet es für das Unternehmen, das gegen die Markenrechte verstoßen hat, eine zu leistende finanzielle Entschädigung, die Anordnung einer Namensänderung oder auch beides.
Die Entscheidung des britischen Gerichts gilt über die Landesgrenzen hinaus, eine etwaige Änderung des Namens müsste EU-weit erfolgen. Wie sich Microsoft verhalten wird, ist bisher aber nicht bekannt. Naheliegend wäre natürlich eine außergerichtliche bzw. finanzielle Einigung, allerdings hat Microsoft diesen Weg in Vergangenheit mitunter gemieden, etwa bei der Änderung des Begriffes Metro nach einer Klage der deutschen Metro AG.
Auch ist die Frage, ob sich BSkyB überhaupt auf einen Deal einlässt, wie da der TV-Konzern zwischen 2008 und 2011 einen Online-Speicherdienst namens "Sky Store & Share" betrieben hat. Microsoft hat aber dennoch in diesem Fall stets argumentiert, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.
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