Microsoft beugt sich und benennt SkyDrive um
In dem Rechtsstreit um den Namen SkyDrive, den der Software-Konzern vor einem britischen Gericht im Grunde schon verloren hatte, gibt es nun zwischen den Parteien eine Einigung über das weitere Vorgehen.
In der Angelegenheit hatte der britische Pay-TV-Sender BSkyB geklagt. Er hatte Microsoft vorgeworfen, seine Markenrechte zu verletzen. Dieser Ansicht schloss sich das zuständige Gericht vor einiger Zeit an und Microsoft hatte nun darüber zu entscheiden, ob man gegen das Urteil bei einer übergeordneten Instanz Berufung einreichen will.
Wie Microsoft und BSkyB nun aber mitteilten, habe man hinsichtlich des weiteren Vorgehens in der Angelegenheit in Gesprächen zu einer einvernehmlichen Lösung für beide Seiten gefunden. Der Software-Konzern werde im Zuge dessen darauf verzichten, gegen das Urteil Widerspruch einzulegen.
Man sei übereingekommen, dass das Unternehmen den Namen SkyDrive über eine bislang noch nicht spezifizierte Übergangsfrist weiterhin verwenden darf. Dies soll die Voraussetzung für einen sauberen Übergang zu einem anderen Markennamen schaffen, den Microsoft dann in absehbarer Zukunft vollziehen will.
Die Vereinbarung umfasst dabei noch verschiedene Details und Microsoft wird wohl auch Nutzungsrechte für den Namen an die Briten zahlen. Um welche Summe es dabei geht, fällt dem Stillschweigen beider Seiten anheim. Seitens Microsofts zeigte man sich zufrieden darüber, dass die Auseinandersetzung jetzt zu einem Ende gekommen ist - auch wenn das Ergebnis für das Unternehmen nicht gerade ideal sein dürfte.
Damit muss Microsoft bereits zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit eine Bezeichnung für ein wichtiges Produkt ändern. Bereits bei seinem neuen Betriebssystem Windows 8 war man gezwungen, die Bezeichnung "Metro" für die neue, touch-optimierte Benutzeroberfläche aufzugeben, nachdem der deutsche Handelskonzern Metro Einwände erhob.
Wie Microsoft und BSkyB nun aber mitteilten, habe man hinsichtlich des weiteren Vorgehens in der Angelegenheit in Gesprächen zu einer einvernehmlichen Lösung für beide Seiten gefunden. Der Software-Konzern werde im Zuge dessen darauf verzichten, gegen das Urteil Widerspruch einzulegen.
Man sei übereingekommen, dass das Unternehmen den Namen SkyDrive über eine bislang noch nicht spezifizierte Übergangsfrist weiterhin verwenden darf. Dies soll die Voraussetzung für einen sauberen Übergang zu einem anderen Markennamen schaffen, den Microsoft dann in absehbarer Zukunft vollziehen will.
Die Vereinbarung umfasst dabei noch verschiedene Details und Microsoft wird wohl auch Nutzungsrechte für den Namen an die Briten zahlen. Um welche Summe es dabei geht, fällt dem Stillschweigen beider Seiten anheim. Seitens Microsofts zeigte man sich zufrieden darüber, dass die Auseinandersetzung jetzt zu einem Ende gekommen ist - auch wenn das Ergebnis für das Unternehmen nicht gerade ideal sein dürfte.
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