Frankreich: Gericht verurteilt YouTube zu Geldstrafe
Bei den entsprechenden urheberrechtlich geschützten Videos handelt es sich um Aufzeichnungen einer französischen Kinderserie. Wie es heißt, wurden diese ohne vorherige Genehmigung von einem Nutzer des Videoportals hochgeladen und auch auf mehrmaliges Auffordern der Rechteinhaber nicht entfernt.
Der Bayard-Verlag, der die Rechte an der Kinderserie "Petit Ours Brun" besitzt, hatte YouTube bereits im Februar 2007 dazu aufgefordert, die Geschichten rund um den kleinen braunen Bären von seinen Seiten zu entfernen. Da die Google-Tochter darauf nicht reagierte, wurde schließlich eine Klage eingereicht.
Wie es in der Entscheidung der Richter heißt, müssen zusätzlich zu der Geldstrafe alle Videos zu "Petit Ours Brun" von YouTube entfernt werden. Sollten weitere Videos der Kinderserie auf dem Portal auftauchen, droht YouTube je Urheberrechtsverletzung eine Strafzahlung von 1.000 Euro.
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