Bundesrat: Pflicht zu wechselbaren Akkus in Mobilgeräten soll kommen
In Deutschland könnte es zukünftig schlicht per Gesetz untersagt werden, Geräte mit fest verbauten Akkus zu verkaufen. Seitens des Bundesrates wird dies als eine "Fehlentwicklung" charakterisiert, die einer Korrektur bedarf.
Das Ländergremium hat daher einen Gesetzentwurf eingebracht, der entsprechende Änderungen auf den Weg bringen soll. Zur Begründung heißt es, dass die Recycling-Quoten derzeit noch viel zu niedrig sind. Und unter der Wiederverwertung wird hier weitaus mehr verstanden, als nur die Möglichkeit, Altgeräte komplett auseinanderzubauen und die Rohstoffe dem Kreislauf wieder zuzuführen.
Es müsse auch das Ziel sein, "gebrauchsfähige Geräte einer Wiederverwendung zuzuführen". Bei Smartphones sieht es beispielsweise so aus, dass enorm viele Geräte ausgemustert werden, die eigentlich noch hervorragend funktionieren. Einzig der Akku ist nicht mehr in Ordnung, weshalb das Mobiltelefon dann unterwegs quasi nicht mehr eingesetzt werden kann. Auch bei Notebooks sieht die Lage durchaus ähnlich aus.
Kombiniert werden könnte eine entsprechende Regelung mit den ebenfalls anlaufenden Richtlinien zur Reparierbarkeit von Elektrogeräten. Hier soll ohnehin festgeschrieben werden, dass die Hersteller über einen bestimmten Zeitraum auch Ersatzteile anbieten müssen. Der Bundesrat sieht eine Verpflichtung als realistisch an, nach der die Produzenten für fünf Jahre nach dem Verkauf eines Neugerätes auch dafür sorgen müssen, dass Kunden einen neuen Akku erwerben können.
Es müsse auch das Ziel sein, "gebrauchsfähige Geräte einer Wiederverwendung zuzuführen". Bei Smartphones sieht es beispielsweise so aus, dass enorm viele Geräte ausgemustert werden, die eigentlich noch hervorragend funktionieren. Einzig der Akku ist nicht mehr in Ordnung, weshalb das Mobiltelefon dann unterwegs quasi nicht mehr eingesetzt werden kann. Auch bei Notebooks sieht die Lage durchaus ähnlich aus.
Fünf Jahre nach Neukauf
Wäre es dem Anwender möglich, den Stromspeicher einfach auszutauschen, könnte das gesamte System oft genug problemlos weitergenutzt oder als Gebrauchtprodukt einem weniger anspruchsvollen Zweitnutzer in die Hand gegeben werden. Das könnte einen großen Beitrag zur Reduzierung des schnell wachsenden Elektroschrott-Marktes leisten und die Umwelt schonen.Kombiniert werden könnte eine entsprechende Regelung mit den ebenfalls anlaufenden Richtlinien zur Reparierbarkeit von Elektrogeräten. Hier soll ohnehin festgeschrieben werden, dass die Hersteller über einen bestimmten Zeitraum auch Ersatzteile anbieten müssen. Der Bundesrat sieht eine Verpflichtung als realistisch an, nach der die Produzenten für fünf Jahre nach dem Verkauf eines Neugerätes auch dafür sorgen müssen, dass Kunden einen neuen Akku erwerben können.
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Christian Kahle
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