Bundesregierung gegen gesetzliche Pflicht auf austauschbare Akkus
Die Bundesregierung hat sich gegen den Vorstoß des Bundesrates gewandt, die Möglichkeit zum Tausch eines Akkus in Elektrogeräten verpflichtend zu sehen. Produkte mit fest verbauten Stromspeichern sollten demnach nicht mehr in den Handel kommen.
In einem eigenen Gesetzesentwurf der Regierung stellt man sich gegen eine entsprechende Veränderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Allerdings erfolgt dieser Schritt nicht, weil man der Ansicht wäre, dass eine längere Nutzungszeit für die Geräte und eine damit einhergehende Reduzierung des Berges von Elektroschrott kein erstrebenswertes Ziel wäre.
Die gegenteilige Auffassung resultiert hingegen daraus, dass man eine entsprechende Verpflichtung nicht als deutschen Alleingang umsetzen will. "Weitergehende Anforderungen an das Produktdesign sind aus binnenmarktrechtlichen Gründen nur EU-weit möglich und sinnvoll", so die Einschätzung der Bundesregierung. Die richtige Stelle für eine entsprechende Regulierung sei vielmehr die Ökodesign-Richtlinie der EU.
Der Vorschlag des Bundesrates lief darauf hinaus, dass die Hersteller generell dazu verpflichtet werden, ihre Geräte so zu gestalten, dass der Verbraucher selbst den Akku wechseln kann. Ersatz-Speicher sollen außerdem mindestens fünf Jahre nach einem Neukauf erhältlich sein. Das soll letztlich die Chance erhöhen, dass Smartphones und Notebooks nicht nach relativ kurzer Nutzungszeit auf dem Müll landen, weil der Akku nicht mehr funktioniert und ein Austausch mit erheblichen Hürden verbunden wäre.
Siehe auch: Bundesrat: Pflicht zu wechselbaren Akkus in Mobilgeräten soll kommen
Die gegenteilige Auffassung resultiert hingegen daraus, dass man eine entsprechende Verpflichtung nicht als deutschen Alleingang umsetzen will. "Weitergehende Anforderungen an das Produktdesign sind aus binnenmarktrechtlichen Gründen nur EU-weit möglich und sinnvoll", so die Einschätzung der Bundesregierung. Die richtige Stelle für eine entsprechende Regulierung sei vielmehr die Ökodesign-Richtlinie der EU.
Zu wenig Druck
Man verweist ferner darauf, dass es hier um Geräte geht, die international verkauft werden. Die Bundesregierung ist somit offenbar der Auffassung, dass der deutsche Markt allein zu klein sei, um länderübergreifend eine solche Regelung durchzusetzen. Vielmehr kann es hier passieren, dass eine entsprechende Verpflichtung dazu führt, dass hierzulande einfach weniger Produkte auf den Markt gebracht werden, womit eher ein Nachteil für die Verbraucher entstehen würde.Der Vorschlag des Bundesrates lief darauf hinaus, dass die Hersteller generell dazu verpflichtet werden, ihre Geräte so zu gestalten, dass der Verbraucher selbst den Akku wechseln kann. Ersatz-Speicher sollen außerdem mindestens fünf Jahre nach einem Neukauf erhältlich sein. Das soll letztlich die Chance erhöhen, dass Smartphones und Notebooks nicht nach relativ kurzer Nutzungszeit auf dem Müll landen, weil der Akku nicht mehr funktioniert und ein Austausch mit erheblichen Hürden verbunden wäre.
Siehe auch: Bundesrat: Pflicht zu wechselbaren Akkus in Mobilgeräten soll kommen
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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