Recht auf Reparatur: EU-Parlament für deutlich mehr Verbraucherrechte

In Europa soll das Recht auf Reparatur kommen. Für diese Stoßrichtung hat sich das EU-Parlament nun entschieden. Aus der Wirtschaft gibt es dagegen aber erhebliche Widerstände. Angeblich seien Reparaturen oft sogar weniger umweltfreundlich als ein Neukauf.
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Letzteres behauptet zumindest Achim Berg, Chef des IT-Branchenverbandes BITKOM. Er verweist darauf, dass die Hersteller im Falle einer entsprechenden gesetzlichen Regelungen gezwungen wären, größere Mengen an Ersatzteilen auf längere Zeit vorzuhalten - auch wenn längst neue Produktgenerationen auf dem Markt sind. Ob diese Komponenten dann auch wirklich gebraucht werden, sei unklar und es könnte passieren, dass zusätzlicher Müll entsteht.

Dies ist allerdings ein ziemlich fadenscheiniges Argument, wie es immer wieder in neuer Form auftaucht, wenn die Wirtschaft endlich zu mehr Nachhaltigkeit gezwungen werden soll. Das Gesetzesvorhaben als solches ist immerhin deutlich weiter gefächert und hat letztlich vor allem zum Ziel, dass die Hersteller Produkte bauen, die möglichst von Beginn an länger halten. Denn das Recht der Verbraucher auf Reparaturen soll zwar gestärkt werden, noch besser wäre es jedoch, wenn Geräte gleich deutlich länger halten, als es gerade einmal über die verpflichtenden Garantie-Fristen vorgeschrieben ist.

Konkrete Umsetzung steht aus

Entsprechend läuft im Grunde auch die Anmerkung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) ins Leere, die vor steigenden Produktpreisen warnte. Sicherlich kann es vorkommen, dass gerade die große Menge billigster Produkte, die eine Benutzung im praktischen Alltag nur kurze Zeit überleben, sich dann nicht mehr rechnen. Wer bewusst einkauft, erwirbt aber ohnehin eher etwas teurere Geräte, bei denen man von längerer Haltbarkeit und auch einem eingepreisten Kundenservice ausgehen kann.

Die neue Regelung soll unter anderem auch eine variable Garantiezeit mit sich bringen. Und bei elektronischen Produkten will man die Bereitstellung von Sicherheits-Updates ebenfalls zum Standardprogramm machen. Wie das alles aber im Detail aussehen wird, ist derzeit noch unklar. Konkrete Regeln muss hier teilweise die EU-Kommission festsetzen, teils obliegt das aber dann später auch den Mitgliedsstaaten, wenn sie die übergeordneten EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen.

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