Renate Künast erkämpft tausende Euro Schadensersatz von Hetzern
Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast konnte sich dann doch noch erfolgreich vor Gericht gegen Hetzer zur Wehr setzen. Am Ende zweier gewonnener Prozesse müssen die Beschuldigten tausende Euro zahlen.
Die höchste Summe kommt dabei auf Sven Liebich zu, einem bekannten Rechtsradikalen aus Halle, der sich auch als Blogger betätigt, wie aus einem Bericht der Berliner Morgenpost hervorgeht. Diesem geht mit dem nun ergangenen Urteil eine Rechnung über 10.000 Euro Schadensersatz zu, hinzu kommen außerdem noch 1800 Euro Prozesskosten, die von dem Mann getragen werden müssen. Denn einer seiner Blog-Beiträge erweckte den Eindruck, die Politikerin würde sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern befürworten, was eine Welle von Beleidigungen und Drohungen gegen Künast zur Folge hatte.
Hintergrund dessen ist eine parlamentarische Debatte, die bereits drei Jahrzehnte zurückliegt. Damals reagierte die Abgeordnete auf den Zwischenruf eines Kollegen von der CDU und stellte dessen verkürztes Zitat richtig. Diese Korrektur wurde allerdings komplett aus dem Zusammenhang gerissen und von Liebich noch völlig verfremdend ergänzt. Ausgehend davon kam es zusammengenommen zu 85.000 Interaktionen in sozialen Netzwerken.
Rund um die Angelegenheit hatte Künast auch gegen den Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm geklagt. Auch dieser hatte öffentlich auf Twitter den gleichen Eindruck erweckt wie Liebich. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn daraufhin nun zu einer Schadensersatzzahlung von 3000 Euro. Gegen weitere Personen sind Klagen anhängig oder werden in der nächsten Zeit noch folgen.
Die Prozesse gegen die Hetzer laufen über die Organisation Hate Aid. Diese wurde gegründet, um effektiv auf juristischem Weg gegen die gravierende Verrohung des Umgangstons in den sozialen Netzwerken vorzugehen. Das Prinzip ist dabei recht einfach: Betroffene übergeben entsprechende Sachverhalte an den Verein, der mit seinen Anwälten alles weitere übernimmt. Im Gegenzug gehen die eingehenden Schadensersatzgelder an Hate Aid, womit dann wiederum weitere Klagen finanziert werden.
Siehe auch: Erfolg mit Revision: Künast muss üble Beleidigung doch nicht hinnehmen
Hintergrund dessen ist eine parlamentarische Debatte, die bereits drei Jahrzehnte zurückliegt. Damals reagierte die Abgeordnete auf den Zwischenruf eines Kollegen von der CDU und stellte dessen verkürztes Zitat richtig. Diese Korrektur wurde allerdings komplett aus dem Zusammenhang gerissen und von Liebich noch völlig verfremdend ergänzt. Ausgehend davon kam es zusammengenommen zu 85.000 Interaktionen in sozialen Netzwerken.
Klagen laufen über Hate Aid
Der Fall sorgte vor einigen Monaten noch einmal für Aufsehen, als das Berliner Landgericht eine ganze Reihe von üblen Beleidigungen als einfache Meinungsäußerungen zur Sache einordnete. Der damalige Beschluss ist inzwischen zumindest in Teilen wieder aufgehoben worden. Dass die Beschwerde Erfolg haben wird, daran hatte im Grunde kaum jemand mit juristischer Ausbildung gezweifelt.Rund um die Angelegenheit hatte Künast auch gegen den Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm geklagt. Auch dieser hatte öffentlich auf Twitter den gleichen Eindruck erweckt wie Liebich. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn daraufhin nun zu einer Schadensersatzzahlung von 3000 Euro. Gegen weitere Personen sind Klagen anhängig oder werden in der nächsten Zeit noch folgen.
Die Prozesse gegen die Hetzer laufen über die Organisation Hate Aid. Diese wurde gegründet, um effektiv auf juristischem Weg gegen die gravierende Verrohung des Umgangstons in den sozialen Netzwerken vorzugehen. Das Prinzip ist dabei recht einfach: Betroffene übergeben entsprechende Sachverhalte an den Verein, der mit seinen Anwälten alles weitere übernimmt. Im Gegenzug gehen die eingehenden Schadensersatzgelder an Hate Aid, womit dann wiederum weitere Klagen finanziert werden.
Siehe auch: Erfolg mit Revision: Künast muss üble Beleidigung doch nicht hinnehmen
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