Renate Künast siegt gegen Facebook:
Meta muss illegale Inhalte suchen
Facebook und vergleichbare Plattformen müssen illegale Inhalte nicht immer erst dann entfernen, wenn sie konkret auf diese hingewiesen wurden. Das zeigt jetzt ein Urteil, dass die Grünen-Politikerin Renate Künast gegen den Meta-Konzern erwirkte.
Seitdem dreht sich die Auseinandersetzung darum, ob die Betreiber des Social Networks erneute Uploads des verleumderischen Fake-Zitates jeweils nur dann löschen müssen, wenn sie auf dieses hingewiesen wurden, oder proaktiv handeln müssen. In zweiter Instanz bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Plattformbetreiber für das Auffinden "sinn- und kerngleicher illegaler Inhalte" verantwortlich sind und deren Verbreitung auch ohne weitere Aufforderung zu löschen haben. Das teilte die Organisation HateAid mit, die Künast bei der Klage unterstützt.
Das heutige Urteil bestätigt eine Kehrtwende in der bisherigen Löschpraxis illegaler Inhalte: Bislang mussten Betroffene diese selbst aufspüren und melden, erst dann konnten sie - wenn überhaupt - mit einem Handeln der Plattformen rechnen. Das Oberlandesgericht stellte nun klar, dass jeweils nicht nur das beanstandete Bild proaktiv gesucht und gelöscht werden muss.
Die Entscheidung dürfte insbesondere auch in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus wichtig sein - denn Sharepics mit persönlichen Angriffen solcher Art gehören dort zum festen Bestandteil. "Je mehr wir über die Arbeit und Vernetzung von rechtsextremen Strukturen wissen, desto offensichtlicher wird die Verantwortung von Social-Media-Plattformen. Das Urteil vom OLG Frankfurt setzt mit der Beseitigungspflicht von Meta einen Meilenstein für das Persönlichkeitsrecht", erklärte Künast dazu.
Siehe auch:
Vorinstanz wird bestätigt
In dem Rechtsstreit, der sich nun schon seit einiger Zeit hinzieht, geht es um Sharepics mit einer Falschaussage, die der Politikerin in den Mund gelegt wurde. Diese wird nun schon seit Jahren in ähnlichen Varianten verbreitet, um Künast in ein schlechtes Licht zu rücken. Gegen eine Veröffentlichung des fraglichen Bildes ging die Betroffene bereits vor einiger Zeit erfolgreich vor.Seitdem dreht sich die Auseinandersetzung darum, ob die Betreiber des Social Networks erneute Uploads des verleumderischen Fake-Zitates jeweils nur dann löschen müssen, wenn sie auf dieses hingewiesen wurden, oder proaktiv handeln müssen. In zweiter Instanz bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Plattformbetreiber für das Auffinden "sinn- und kerngleicher illegaler Inhalte" verantwortlich sind und deren Verbreitung auch ohne weitere Aufforderung zu löschen haben. Das teilte die Organisation HateAid mit, die Künast bei der Klage unterstützt.
Das heutige Urteil bestätigt eine Kehrtwende in der bisherigen Löschpraxis illegaler Inhalte: Bislang mussten Betroffene diese selbst aufspüren und melden, erst dann konnten sie - wenn überhaupt - mit einem Handeln der Plattformen rechnen. Das Oberlandesgericht stellte nun klar, dass jeweils nicht nur das beanstandete Bild proaktiv gesucht und gelöscht werden muss.
Gericht verweist auf KI
Gleiches gelte auch für abgewandelte Formen - also wenn etwa das gleiche Zitat oder die entsprechende Kernaussage in Verbindung mit einem anderen Hintergrundbild oder in anderer grafischer Gestaltung verbreitet wird. Die Facebook-Betreiber wollten sich aus dieser Pflicht herauswinden, indem sie auf den daraus resultierenden unverhältnismäßigen Aufwand verwiesen. Dem entgegnete das Gericht allerdings, dass die neuen Möglichkeiten in der KI-gestützten Bildanalyse, in deren Entwicklung Facebook durchaus an vorderster Front beteiligt ist, eine entsprechende Erkennung und Löschung problemlos möglich machen sollten.Die Entscheidung dürfte insbesondere auch in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus wichtig sein - denn Sharepics mit persönlichen Angriffen solcher Art gehören dort zum festen Bestandteil. "Je mehr wir über die Arbeit und Vernetzung von rechtsextremen Strukturen wissen, desto offensichtlicher wird die Verantwortung von Social-Media-Plattformen. Das Urteil vom OLG Frankfurt setzt mit der Beseitigungspflicht von Meta einen Meilenstein für das Persönlichkeitsrecht", erklärte Künast dazu.
Zusammenfassung
- Urteil gegen Meta wegen illegaler Inhalte auf Facebook
- Grüne-Politikerin Künast erwirkt wichtigen Gerichtsentscheid
- Fake-Zitate von Künast müssen proaktiv von Plattform gelöscht werden
- OLG Frankfurt sieht Verantwortung bei Betreibern für Inhaltskontrolle
- Auch abgewandelte Formen des beanstandeten Inhalts sind zu entfernen
- KI-gestützte Bildanalyse ermöglicht effiziente Löschung
- Urteil stärkt Persönlichkeitsrecht im Kampf gegen Rechtsextremismus
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