Polizei stand Dienstagmorgen bei Dutzenden Hetzern vor der Tür
Die Grenzen der Meinungsfreiheit wurde rund hundert Social Media-Nutzern am heutigen Dienstag ab 6 Uhr klarer, als bundesweit Polizisten vor Türen standen und sich für Hausdurchsuchungen Zugang zu den Wohnungen von Beschuldigten verschafften.
Die Aktionen erfolgen bei Personen in insgesamt 13 Bundesländern im Rahmen eines Aktionstages gegen Hass im Netz gegen Politiker. Die Ermittlungsverfahren, auf denen die Durchsuchungsbeschlüsse beruhten, befassten sich dabei in erster Linie mit Beleidigungen und teils auch Drohungen, die in der Zeit vor den Bundestagswahlen im letzten Herbst auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht wurden.
Nach Angaben der Ermittler waren dabei Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien betroffen, ob es hier eine besondere Gewichtung gab, wurde nicht ausgeführt. Wohl aber zeigt sich bei anderen Faktoren eine bemerkenswerte Tendenz: In zwei Drittel der Fälle richteten sich die Äußerungen gegen Frauen.
Das deckt sich auch mit verschiedenen anderen Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kamen, dass Frauen, die sich öffentlich zu verschiedenen Sachthemen äußern, wesentlich häufiger und heftiger attackiert werden als Männer - was schlicht daran liegen dürfte, dass sich Personen, die noch in alten Rollenklischees festhängen, von solchen Frauen geradezu provoziert fühlen.
Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt. Dabei geht es nicht um andere politische Ansichten und Meinungen, sondern um Täter, die unter dem vermeintlichen Deckmantel der Meinungsfreiheit beleidigen und drohen.
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Nach Angaben der Ermittler waren dabei Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien betroffen, ob es hier eine besondere Gewichtung gab, wurde nicht ausgeführt. Wohl aber zeigt sich bei anderen Faktoren eine bemerkenswerte Tendenz: In zwei Drittel der Fälle richteten sich die Äußerungen gegen Frauen.
Das deckt sich auch mit verschiedenen anderen Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kamen, dass Frauen, die sich öffentlich zu verschiedenen Sachthemen äußern, wesentlich häufiger und heftiger attackiert werden als Männer - was schlicht daran liegen dürfte, dass sich Personen, die noch in alten Rollenklischees festhängen, von solchen Frauen geradezu provoziert fühlen.
Schärfere Regelungen
Die Postings, die zu den Ermittlungen führten, beschränkten sich dabei nicht nur auf spontane Beleidigungen in den Kommentaren. Ermittelt wurde auch wegen der Veröffentlichung von Falschmeldungen und Fake-Zitaten, die darauf ausgelegt waren, die Betroffenen zu diskreditieren.Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt. Dabei geht es nicht um andere politische Ansichten und Meinungen, sondern um Täter, die unter dem vermeintlichen Deckmantel der Meinungsfreiheit beleidigen und drohen.
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