Erfolg mit Revision: Künast muss üble Beleidigung doch nicht hinnehmen

Ende letzten Jahres hatte das Berliner Landgericht geurteilt, dass Renate Künast, Politikerin bei den Grünen, Kommentare mit üblen Beleidigungen hinnehmen muss, da diese durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Mit einer Revision erreicht Künast nun einen Widerruf dieser Entscheidung.

Üble Beleidigungen sind jetzt wohl doch nicht nur Sachkritik

"Stück Scheisse", "Schlampe", "Drecks Fotze", "Sondermüll": Solche und ähnliche Be­lei­di­gun­gen in Kommentaren auf Facebook hatten zu einer gerichtlichen Aus­ei­nan­der­se­tzung geführt, in der die Grünen-Politikerin erreichen wollte, dass eine rechtliche Basis für weitere Er­mitt­lun­gen geschaffen wird - wir hatten unter der Überschrift "Gericht wertet üble Be­lei­di­gun­gen gegen Renate Künast als Sachkritik" berichtet. Jetzt hat das Gericht seine da­ma­li­ge Ent­schei­dung im Revisionsverfahren widerrufen, zumindest teilweise.

Das Gericht in seiner Mitteilung: "Durch den im Beschwerdeverfahren erstmals vollständig vorgelegten Ausgangspost habe die Zivilkammer 27 die 22 betroffenen Nutzerkommentare im Lichte der höchstrichterlichen und verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Mei­nungs­frei­heit nochmals geprüft und der Antragstellerin im Ergebnis in sechs Fällen Recht gegeben." Interessant ist dabei auch die Begründung: Die Richter sehen es jetzt als erwiesen an, dass den Verfassern der Kommentare offensichtlich klar war, dass sie sich mit ihren Beiträgen nicht auf ein echtes Zitat von Renate Künast bezogen haben - das Argument der Sachkritik entfällt damit.

Vor diesem Hintergrund sei eine Neubewertung vorgenommen worden, nach der "sechs Nutzer jeweils einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne ei­ner Beleidigung" verfasst hatten. Die Schluss­fol­ge­rung: "Die Social Media Plattform dürfe da­her in diesen sechs Fällen über Name des Nu­tzers, E-Mail-Adresse des Nutzers und IP-Adres­se, die von dem Nutzer für das Hoch­laden verwendet worden sei, sowie über den Up­load­zeit­punkt Auskunft erteilen." In Bezug auf die anderen sechzehn Kommentaren sieht das Ge­richt aber weiterhin keine Straf­tat­be­stän­de er­füllt, da diese "einen Sachbezug zu einer Äu­ße­rung der Politikerin" hatten.


Metras Aktienkurs in Euro
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!