Terror in Hanau: Zahlreiche Verfahren gegen jubelnde Nutzer eingeleitet
Für die Justiz ergibt sich nach dem rassistischen Anschlag von Hanau weit mehr Arbeit, als zu vermuten war. Die Generalstaatsanwaltschaft geht nun auch gegen zahlreiche User vor, die die Ermordung der neun Menschen am Abend des 19. Februar bejubelten.
Helmut Fünfsinn, Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main, erklärte gegenüber der Verlagsgruppe Rhein-Main, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits 84 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien. Die Äußerungen der Nutzer, die hier in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten sind, wurden von Fünfsinn als "unerträglich" bezeichnet.
Der Generalstaatsanwalt macht sich allerdings wenig Hoffnungen, dass besonders viele der Urheber der fraglichen Kommentare identifiziert werden können. Aus seiner Sicht stehe die "fehlende Vorratsdatenspeicherung" einem Fahndungserfolg entgegen. Allerdings zeigen sich in der Praxis meist andere Probleme. Insbesondere natürlich die beharrliche Weigerung der Betreiber von Facebook und Co., mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten.
Bei dem Anschlag in Hanau hatte ein Mann in zwei Lokalen mehrere Menschen ermordet und andere verletzt. Anschließend tötete er in der eigenen Wohnung seine ältere Mutter und sich selbst. Alle Indizien, inklusive eines online veröffentlichten Manifests und einiger Videos, sprechen dafür, dass es sich um eine weitere Person handelt, die in einem Zusammenspiel aus rechtsradikaler Propaganda und Verschwörungstheorien so lange radikalisiert wurde, bis es zu dem Terrorakt kam.
Siehe auch: Terror von Halle: Bundeskriminalamt sucht drei Stream-Zuseher
Der Generalstaatsanwalt macht sich allerdings wenig Hoffnungen, dass besonders viele der Urheber der fraglichen Kommentare identifiziert werden können. Aus seiner Sicht stehe die "fehlende Vorratsdatenspeicherung" einem Fahndungserfolg entgegen. Allerdings zeigen sich in der Praxis meist andere Probleme. Insbesondere natürlich die beharrliche Weigerung der Betreiber von Facebook und Co., mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten.
Ein bekanntes Bild
Denn die Vorratsdatenspeicherung würde unter Umständen helfen, wenn die Nutzer sich einmalig vor Wochen bei einem Dienst angemeldet hätten, um den fraglichen Kommentar zu hinterlassen. In der Regel werden Social Media-Accounts aber fortlaufend weitergenutzt, so dass die Rückverfolgung eines Accounts zu einem bestimmten Anschluss auch so möglich ist. Noch leichter wird eine Identifizierung des jeweiligen Nutzers außerdem, weil entweder ohnehin unter dem echten Namen gepostet wird oder Täter sich über die Menschen in ihrem sozialen Umfeld, also beispielsweise ihre Facebook-Freunde, ausfindig machen lassen - also mit ganz klassischer Polizeiarbeit.Bei dem Anschlag in Hanau hatte ein Mann in zwei Lokalen mehrere Menschen ermordet und andere verletzt. Anschließend tötete er in der eigenen Wohnung seine ältere Mutter und sich selbst. Alle Indizien, inklusive eines online veröffentlichten Manifests und einiger Videos, sprechen dafür, dass es sich um eine weitere Person handelt, die in einem Zusammenspiel aus rechtsradikaler Propaganda und Verschwörungstheorien so lange radikalisiert wurde, bis es zu dem Terrorakt kam.
Siehe auch: Terror von Halle: Bundeskriminalamt sucht drei Stream-Zuseher
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Christian Kahle
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