EU erzwingt Suchmaschinen-Auswahl unter Android - Google kassiert
Chrome und die auf dem Homescreen von Android angezeigte Sucheingabe-Box. Die konkurrierenden Suchmaschinenanbieter sollen dabei allerdungs zur Kasse gebeten werden.
Hintergrund ist das einst aufgrund von Beschwerden durch Google-Konkurrenten gestartete Kartellverfahren der EU, das im Juli 2018 zu einer Rekordstrafe in Höhe von fünf Milliarden Euro führte und Google verbietet, seine Suchmaschine "illegal an Chrome und Such-Apps unter Android zu binden". Offensichtlich schreibt die EU Google nicht vor, dass die Suchauswahl nicht auch noch von dem Internetkonzern monetarisiert werden darf.
Bei der Frage, welche Suchmaschinen überhaupt im Auswahlmenü auftauchen sollen, setzt Google ebenfalls auf den Bieterprozess. Nur die drei meistbietenden Konkurrenten sollen in dem neuen Menü angezeigt werden, wobei die Sortierung der Anbieter inklusive Google jeweils willkürlich erfolgt. Wie hoch das Mindestgebot sein soll, ließ Google offen. Gehen keine oder zu wenig Gebote ein, werden die zur Verfügung stehenden Slots willkürlich gefüllt.
Von den Anbietern alternativer Suchmaschinen gab es prompt auch schon Kritik an Googles Konzept zur Versteigerung von Plätzen in der Suchauswahl. Der Betreiber von Qwant, einer französische Suchmaschine mit Schwerpunkt auf den Schutz der Privatsphäre, war zu hören, dass es allein schon ein Missbrauch der Marktmacht sei, wenn Google sich erdreiste, für die Einbindung alternativer Suchanbieter in das Auswahlmenü nun Geld verlangen zu wollen. Auch von DuckDuckGo war ähnliches zu hören, denn auch dort hält man das Konzept für einen weiteren Versuch Googles, auf Kosten der Konkurrenz zu profitieren.
Google wird wie erwartet ab Anfang 2020 beginnen, den Nutzern von Android-basierten Smartphones oder Tablets bei der ersten Einrichtung ihres Geräts ein Auswahlmenü für die Festlegung der vom Nutzer bevorzugten Suchmaschine anzubieten. Diese Auswahl betrifft dann den Browser Hintergrund ist das einst aufgrund von Beschwerden durch Google-Konkurrenten gestartete Kartellverfahren der EU, das im Juli 2018 zu einer Rekordstrafe in Höhe von fünf Milliarden Euro führte und Google verbietet, seine Suchmaschine "illegal an Chrome und Such-Apps unter Android zu binden". Offensichtlich schreibt die EU Google nicht vor, dass die Suchauswahl nicht auch noch von dem Internetkonzern monetarisiert werden darf.
Auswahl-Slots werden versteigert
So erklärte Google jüngst in einem offiziellen Blog-Eintrag, dass man in allen betroffenen Ländern künftig jeweils eine Auktion abhalten werde, um zu ermitteln, welchen Preis die anderen Suchmaschinenbetreiber zahlen wollen, wenn sich ein Nutzer bei der Einrichtung von Android für ihr Produkt entscheidet. Dabei soll auch ein Mindestgebot greifen, so dass die Anbieter von alternativen Suchmaschinen auch wirklich immer für die Wahl ihres Produkts zahlen - wobei dem Nutzer immer auch Google als Option angeboten wird.Bei der Frage, welche Suchmaschinen überhaupt im Auswahlmenü auftauchen sollen, setzt Google ebenfalls auf den Bieterprozess. Nur die drei meistbietenden Konkurrenten sollen in dem neuen Menü angezeigt werden, wobei die Sortierung der Anbieter inklusive Google jeweils willkürlich erfolgt. Wie hoch das Mindestgebot sein soll, ließ Google offen. Gehen keine oder zu wenig Gebote ein, werden die zur Verfügung stehenden Slots willkürlich gefüllt.
Von den Anbietern alternativer Suchmaschinen gab es prompt auch schon Kritik an Googles Konzept zur Versteigerung von Plätzen in der Suchauswahl. Der Betreiber von Qwant, einer französische Suchmaschine mit Schwerpunkt auf den Schutz der Privatsphäre, war zu hören, dass es allein schon ein Missbrauch der Marktmacht sei, wenn Google sich erdreiste, für die Einbindung alternativer Suchanbieter in das Auswahlmenü nun Geld verlangen zu wollen. Auch von DuckDuckGo war ähnliches zu hören, denn auch dort hält man das Konzept für einen weiteren Versuch Googles, auf Kosten der Konkurrenz zu profitieren.
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