Microsofts Streit mit US-Justiz um EU-E-Mails geht in neue Runde
Der Softwarekonzern Microsoft befindet sich schon seit einigen Jahren im Streit mit dem US-Justizministerium. Es geht dabei im Grunde um E-Mails, mit denen Behörden einem Silk Road-Drogenring aufdecken wollen. Sie versuchen aber auch, das grundlegende Recht einzuklagen, Daten von europäischen Servern in den USA zu Ermittlungszwecken nutzen zu können.
Der Streit um die EU-Kunden-Emails entwickelt sich zu einer Endlos-Diskussion. Im Sommer gab es dazu das vorerst letzte Urteil. Ein Berufungsgericht hatte Microsoft Recht gegeben, womit die EU-Kundendaten für die US-Behörden Tabu blieben. Microsoft hatte sich seit einer offiziellen Behördenanfrage im Dezember 2013 geweigert, den E-Mail-Verkehr eines Nutzers, gespeichert auf Servern in Irland, an die Behörden herauszugeben. Doch für das US-Justizministerium ist damit noch lange nicht das letzte Wort gesprochen. Wie die Washington Post jetzt dazu berichtet, hat das Ministerium eine neue Petition eingebracht und bittet das Gericht seine Entscheidung zu überdenken.
Zudem sei die Frage gar nicht ausreichend geklärt, ob die Behörde eine einmalige Anfrage oder eine generelle Freigabe haben wollte. Die Gegenseite wollte jedoch erreichen, dass Microsoft im Sinne eines Gesetzes aus den 1980ern die Daten freigibt.
Mehr dazu: Berufung gibt Microsoft Recht: EU-Kundendaten bleiben für USA Tabu
Es geht dabei um eine 30 Jahre alte Generalverfügung für die US-Regierung, auch im Ausland tätig zu werden und dort Durchsuchungen jeglicher Art durchführen zu können. Dazu benötigen die Behörden allerdings die Mitarbeit des Redmonder Unternehmens.
Eine "Schnittstelle" für die Regierung gibt es nämlich nicht, keine Behörde kann ohne Zustimmung des Konzerns auf Daten zugreifen. Das Argument von Microsoft, Kundendaten im Sinne der Privatsphäre und des Datenschutzes hüten zu wollen, können in einem Strafrechtsfall nicht greifen, zumindest nicht nach dem Verständnis der US-Justiz. Es gehe dabei schließlich nicht darum, in die Grundrechte des Beschuldigten einzugreifen, sondern um die Aufklärung einer Straftat. Die Washington Post hat die Gerichtspapiere dazu jetzt online gestellt.
Siehe auch: Klage gegen US-Justiz: Apple, Google uvm. unterstützen Microsoft
Streit um Auslandsdaten
Im Prinzip ist diese neue Anfrage an das Gericht aber etwas fehl am Platze, denn der Gerichtsbeschluss vom Juli ging darauf zurück, dass Microsoft argumentiert hatte, dass das Gericht in New York gar nicht befugt sei eine Entscheidung für das Ausland zu treffen. Erwartet worden war nach dem letzten Urteil, dass die Behörden einen neuen Anlauf vor einem anderen Gremium starten.Zudem sei die Frage gar nicht ausreichend geklärt, ob die Behörde eine einmalige Anfrage oder eine generelle Freigabe haben wollte. Die Gegenseite wollte jedoch erreichen, dass Microsoft im Sinne eines Gesetzes aus den 1980ern die Daten freigibt.
Mehr dazu: Berufung gibt Microsoft Recht: EU-Kundendaten bleiben für USA Tabu
Es geht dabei um eine 30 Jahre alte Generalverfügung für die US-Regierung, auch im Ausland tätig zu werden und dort Durchsuchungen jeglicher Art durchführen zu können. Dazu benötigen die Behörden allerdings die Mitarbeit des Redmonder Unternehmens.
Eine "Schnittstelle" für die Regierung gibt es nämlich nicht, keine Behörde kann ohne Zustimmung des Konzerns auf Daten zugreifen. Das Argument von Microsoft, Kundendaten im Sinne der Privatsphäre und des Datenschutzes hüten zu wollen, können in einem Strafrechtsfall nicht greifen, zumindest nicht nach dem Verständnis der US-Justiz. Es gehe dabei schließlich nicht darum, in die Grundrechte des Beschuldigten einzugreifen, sondern um die Aufklärung einer Straftat. Die Washington Post hat die Gerichtspapiere dazu jetzt online gestellt.
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