Google soll jetzt sogar in einem Scheidungs-Streit E-Mails herausgeben
Angesichts dessen, dass die Herausgabe von E-Mails schon in vielen Strafprozessen eine sehr umstrittene Sache war, dürfte ein aktueller Fall für Aufsehen sorgen: Google soll die Nachrichten eines Users in einem Scheidungs-Streit verfügbar machen.
Die Angelegenheit beschäftigt inzwischen Gerichte in verschiedenen Ländern und hat auch das Potenzial, politische Nachwirkungen zu verursachen. Immerhin geht es um eine Auseinandersetzung in einer russischen Oligarchen-Familie, bei der sich Ex-Ehepartner um 600 Millionen Dollar streiten. Tatiana Akhmedova beschuldigt ihren Ex-Mann Farkhad Akhmedov dabei, Geld an den gemeinsamen Sohn transferiert zu haben, damit sie bei einer Gütertrennung weniger vom Vermögen bekommt.
Das Geld, um das es hier geht, hatte ihr ein Londoner Gericht bereits zugesprochen, berichtet das Politmagazin The Hill. Bisher erhielt sie es aber nicht - weil es nach Angaben ihres Ex-Mannes schlicht nicht vorhanden ist. Akhmedovas Anwälte wandten sich daraufhin an ein kalifornisches Gericht, das nun Google zur Herausgabe der E-Mails des Sohnes verpflichtete. Das soll mehr Klarheit darüber bringen, ob diesem das Geld übereignet wurde.
Dass da etwas dran sein könnte, ließe sich daraus folgern, dass der Sohn und seine Anwälte die Anordnung nicht anfechten wollen. Dies wäre sicher möglich und erfolgversprechend - immerhin ist das Kommunikationsgeheimnis ein wichtiges Grundrecht, das normalerweise nur in strafrechtlichen Ermittlungen eingeschränkt wird - nicht aber in einem zivilrechtlichen Scheidungs-Streit. Allerdings kann es sein, dass Google selbst hier weitere rechtliche Schritte unternimmt, um keinen unschönen Präzedenzfall entstehen zu lassen.
Siehe auch: Microsofts Streit mit US-Justiz um EU-E-Mails geht in neue Runde
Das Geld, um das es hier geht, hatte ihr ein Londoner Gericht bereits zugesprochen, berichtet das Politmagazin The Hill. Bisher erhielt sie es aber nicht - weil es nach Angaben ihres Ex-Mannes schlicht nicht vorhanden ist. Akhmedovas Anwälte wandten sich daraufhin an ein kalifornisches Gericht, das nun Google zur Herausgabe der E-Mails des Sohnes verpflichtete. Das soll mehr Klarheit darüber bringen, ob diesem das Geld übereignet wurde.
Sohn sieht die Sache locker
Zuvor hatte es mit Billigung des Londoner Gerichts auch schon eine Durchsuchung der Wohnung des Sohnes in Großbritannien gegeben. Dabei sollten eventuelle Beweismittel sichergestellt werden, die den Vorwurf belegen können, dass dieser wichtige Unterlagen, die im Scheidungsfall zugunsten seiner Mutter ausgelegt werden können, verschwinden ließ. Der Sohn ließ über seine Anwälte aber alle Anschuldigungen in dieser Richtung zurückweisen und erklären, dass man auch in den E-Mails keine entsprechenden Belege finden wird, da diese schlicht nicht existieren.Dass da etwas dran sein könnte, ließe sich daraus folgern, dass der Sohn und seine Anwälte die Anordnung nicht anfechten wollen. Dies wäre sicher möglich und erfolgversprechend - immerhin ist das Kommunikationsgeheimnis ein wichtiges Grundrecht, das normalerweise nur in strafrechtlichen Ermittlungen eingeschränkt wird - nicht aber in einem zivilrechtlichen Scheidungs-Streit. Allerdings kann es sein, dass Google selbst hier weitere rechtliche Schritte unternimmt, um keinen unschönen Präzedenzfall entstehen zu lassen.
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