Presse wegen Berichterstattung über Microsofts Bing Maps abgemahnt

Auch in der journalistischen Arbeit ist man im Zuge der Berichterstattung nicht davor gefeit, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt zu werden. Diese Erfahrung müssen aktuell unsere Kollegen von Dr. Windows aufgrund eines Screenshots von Microsofts Kartendienst Bing machen.
Bing, Bing Maps, Bird's Eye, Vogelperspektive
Bing Maps
Streitpunkt ist ein Bild, das in den Vergleich zu vergleichbaren Diensten gesetzt wird, um die Qualitätsunterschiede bei Satelliten- und Luftbild-Aufnahmen darzustellen. In einem Beitrag aus dem Jahr 2012 wurde in dem Blog so anhand des Brandenburger Tores in Berlin gezeigt, welche Verbesserungen ein Update der Bilderdatenbank bei Microsoft mit sich bringt.

Zulieferer macht Rechte geltend

In der Sache erhielt das Blog nun eine Abmahnung von einer Berliner Anwaltskanzlei. Diese vertritt hier aber keineswegs Microsoft, sondern die Firma Blom aus Norwegen, die ihren Kunden Luftbild-Inhalte anbietet. Zu ihren Kunden gehört seit vielen Jahren auch Microsoft. Der Software-Konzern verwendet die Inhalte des Unternehmens für seinen Bing-Service, um Städte aus der Vogelperspektive zu zeigen.


Details sind hier zwar nicht bekannt, da Blom nach eigenen Angaben aber über entsprechende Bilder von über 1.100 Städten in Europa verfügt, dürfte quasi das gesamte Material der Region von den Norwegern stammen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass Microsoft für die Nutzungsrechte in den Jahren 2010 bis 2014 zwischen 10 Millionen und 14 Millionen Dollar zahlt.

Gegenüber Dr. Windows macht Blom über die Anwälte nun Rechte an dem fraglichen Bild geltend. Die Abmahnkosten belaufen sich laut den Kollegen auf rund 1.700 Euro für nicht geleistete Lizenzgebühren, Schadensersatz und Anwaltskosten.

Bei Dr. Windows will man sich auf die Bedingungen der Abmahnung nicht einlassen. Immerhin dürften hinter den Forderungen doch recht viele Fragezeichen stehen. In erster Linie dürfte hier die Tatsache greifen, dass es sich bei der konkreten Verwendung des Fotos um einen Fall handelt, für den das Urheberrecht eingeschränkt ist. Insbesondere das Zitatrecht wäre hier zu nennen - denn die Abbildung des Fotos dient durch den Vergleich mit anderen Abbildungen des gleichen Motivs und der Einordnung im Text keineswegs als Illustration, sondern zu Veranschaulichmachung des Berichtsgegenstandes.
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