Fall der RedTube-Abmahnungen findet jetzt ein eindeutiges Ende
Vor ziemlich genau zwei Jahren sorgten zahlreiche Abmahnungen für Aufsehen, in denen Nutzer dafür zur Verantwortung gezogen werden sollten, weil sie angeblich auf dem Streaming-Portal RedTube einen illegal eingestellten Porno-Clip angesehen haben sollen. Nun kommen die Nachwirkungen dessen zu einem Ende.
Die Sache wurde eine komplette Niederlage für die Anwaltskanzlei, die hinter der Sache steckte. Verschickt hatte die Abmahnungen der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann über seine Kanzlei Kanzlei Urmann + Collegen (U+C). Er und die Z9 Verwaltungs-GmbH als Rechtsnachfolgerin der Kanzlei wurden nun endgültig dazu verurteilt, einem Betroffenen die durch die Abmahnung entstandenen Schäden zu ersetzen.
Das bedeutet vor allem, dass Urman und die Firma dem Kläger etwas mehr als 200 Euro zahlen müssen, die dieser in einen Anwalt investiert hatte, um sich gegen die Abmahnung zu wehren. Der Betrag ist an sich nicht übermäßig hoch und dürfte kaum den Aufwand decken, der inzwischen noch dazu kam, doch ging es letztlich ums Prinzip.
In der Sache waren die Verfasser der Abmahnungen schon nur in den Besitz der Nutzerdaten gelangt, weil sie das Landgericht Köln darüber hinwegtäuschten, dass es sich hier nicht um einen Filesharing-Fall handelt. Hinzu kommt der Punkt, dass der Portalbetreiber RedTube keinen Zugang zu seinen Logs gewährte und die Sammlung der fraglichen IP-Adressen demnach sehr gezielt durch eine Umleitung der Nutzer entstanden sein musste.
Das bedeutet vor allem, dass Urman und die Firma dem Kläger etwas mehr als 200 Euro zahlen müssen, die dieser in einen Anwalt investiert hatte, um sich gegen die Abmahnung zu wehren. Der Betrag ist an sich nicht übermäßig hoch und dürfte kaum den Aufwand decken, der inzwischen noch dazu kam, doch ging es letztlich ums Prinzip.
Vorsatz und Arglist
Denn die Urteilsschrift, die von der Kanzlei Weiß & Partner jetzt veröffentlicht wurde, lässt in ihrer Deutlichkeit im Grunde nichts zu wünschen übrig. In diesem wurde festgestellt, dass den Forderungen des Betroffenen "eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Beklagten zugrunde liegt". Auch "ausreichende Anhaltspunkte für arglistiges Verhalten der Beklagten" hat das Gericht erkannt.In der Sache waren die Verfasser der Abmahnungen schon nur in den Besitz der Nutzerdaten gelangt, weil sie das Landgericht Köln darüber hinwegtäuschten, dass es sich hier nicht um einen Filesharing-Fall handelt. Hinzu kommt der Punkt, dass der Portalbetreiber RedTube keinen Zugang zu seinen Logs gewährte und die Sammlung der fraglichen IP-Adressen demnach sehr gezielt durch eine Umleitung der Nutzer entstanden sein musste.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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