Warnung vor Popcorn Time & Co:
Anwälte registrieren Abmahn-Welle
Streamingdienste wie Popcorn Time scheinen aktuell für eine neue Abmahnwelle zu sorgen. Münchner Anwälte fordern im Namen der Filmindustrie bis zu 815 Euro und eine Unterlassungserklärung von Nutzern, die illegale Inhalte über solche Software anschauen.
Popcorn Time: Download laut dem Abmahnhelfer.de-Macher nicht zu empfehlen
Statt den Inhalt "nur" zu streamen - und damit keine dauerhafte Kopie auf der Festplatte anzufertigen - wird dieser bei Popcorn Time und anderen ähnlichen Diensten nach dem Filesharing-Prinzip auch gleich wieder über die Upload-Leitung des Nutzers zur Verfügung gestellt. Damit wird das illegale Material nicht nur kurzzeitig auf dem Rechner abgespeichert sondern gleichzeitig vom Betrachter selbst angeboten.
Wie der Berliner Anwalt Johannes von Rüden, der hinter der Plattform Abmahnhelfer.de steht, jetzt mitteilt (via Golem), haben er und sein Team alleine im Januar 150 Abmahnungen bearbeitet, die auf die Nutzung von Popcorn Time zurückzuführen sind. Die Anschlussinhaber erhalten dabei meist von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer eine Rechnung in Höhe von 815 Euro und werden dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Popcorn Time steht dabei auch für einen Umschwung im Vorgehen der Abmahnanwälte. Laut von Rüden werden immer weniger Abmahnungen wegen klassischem Filesharing verschickt. Vielmehr würden aktuell gemischte Systeme wie Popcorn Time dazu beitragen, dass immer mehr Nutzer Brief vom Anwalt bekommen. Die Kanzlei Waldorf Frommer war schon Mitte letzten Jahres wegen solcher Abmahnungen ins unrühmliche Rampenlicht gerückt.
Gut getarnt als Video-Plattform
Das Versprechen von Popcorn Time ist so einfach wie anziehend: Über das Programm sollen Nutzer ganz kostenlos aktuelle Filme und bekannte Serien betrachten können. Aktuell steht die Software in 44 Sprachen und für viele Betriebssysteme zur Verfügung. Im Gegensatz zu früheren Fällen mit Streaming-Plattformen ist die rechtliche Lage hier aber weit weniger komplex: Die Nutzung dieses Dienstes ist illegal - und das hat technische Gründe.
Popcorn Time: Download laut dem Abmahnhelfer.de-Macher nicht zu empfehlen
Statt den Inhalt "nur" zu streamen - und damit keine dauerhafte Kopie auf der Festplatte anzufertigen - wird dieser bei Popcorn Time und anderen ähnlichen Diensten nach dem Filesharing-Prinzip auch gleich wieder über die Upload-Leitung des Nutzers zur Verfügung gestellt. Damit wird das illegale Material nicht nur kurzzeitig auf dem Rechner abgespeichert sondern gleichzeitig vom Betrachter selbst angeboten.
Wie der Berliner Anwalt Johannes von Rüden, der hinter der Plattform Abmahnhelfer.de steht, jetzt mitteilt (via Golem), haben er und sein Team alleine im Januar 150 Abmahnungen bearbeitet, die auf die Nutzung von Popcorn Time zurückzuführen sind. Die Anschlussinhaber erhalten dabei meist von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer eine Rechnung in Höhe von 815 Euro und werden dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Böse Post vom Anwalt
Waldorf Frommer vertreten dabei große Namen der Medien- und Filmindustrie. Zu den Konzernen, in deren Auftrag die Anwälte agieren, gehören internationale Unternehmen wie 21st Century Fox und Warner Brothers aber auch deutsche Rechteinhaber wie Tele München oder Universum Film. Neben aktuellen Kinofilmen mahnt die Kanzlei aktuell vor allem wegen Serien wie Family Guy, Modern Family und Homeland ab.Popcorn Time steht dabei auch für einen Umschwung im Vorgehen der Abmahnanwälte. Laut von Rüden werden immer weniger Abmahnungen wegen klassischem Filesharing verschickt. Vielmehr würden aktuell gemischte Systeme wie Popcorn Time dazu beitragen, dass immer mehr Nutzer Brief vom Anwalt bekommen. Die Kanzlei Waldorf Frommer war schon Mitte letzten Jahres wegen solcher Abmahnungen ins unrühmliche Rampenlicht gerückt.
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