Betrüger verschicken "Abmahnungen" wg. YouTube
Betrüger versuchen aktuell Nutzer mit vermeintlichen Abmahnungen zu verunsichern, in denen Urheberrechtsverletzungen auf YouTube angeprangert werden. Zahlungen sollte man besser unterlassen.
Die Abmahnungsschreiben stammen von den angeblichen Rechtsanwälten Dirk Uwe Zajonc und Florian Ruck, teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg heute mit. In dem Schreiben, das ausschließlich per E-Mail kommt, werden die Nutzer aufgefordert, rund 40 Euro für eine im Jahr 2013 begangene Urheberrechtsverletzung auf YouTube zu überweisen.
Die vorgeblichen Anwälte aus Gütersloh behaupten dabei, im Namen einer International Musik Copyright Agency (IMCA) Urheberrechtsverletzungen auf der Videoplattform YouTube zu ahnden. Die Anwender, so die Anschuldigung, sollen dort ein urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen haben. Nicht nur, dass dies kaum rechtswidrig wäre, auch sind die fraglichen Anwälte nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis zu finden, erklären die Verbraucherschützer.
"Das Anschreiben ist als höchst unseriös einzustufen. Es wird nicht einmal der Name des vermeintlich abgemahnten Videos angegeben, außerdem genügen nach unserer Auffassung die Abmahnschreiben in keiner Weise den rechtlichen Anforderungen. Es scheint sich um Trittbrettfahrer zu handeln, die auf schnell verdientes Geld aus sind", erklärte Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Echte Abmahnungen, so dann doch einmal ein Anwender von einer solchen Betroffen sein sollte, werden stets ordentlich per Post zugestellt.
Verbraucher, die ein Schreiben der beiden fiktiven Rechtsanwälte erhalten, sollten sich nicht einschüchtern lassen und keinesfalls zahlen, hieß es weiter. Der elektronische Brief gehöre einzig und allein in den Papierkorb. Alternativ können Betroffene bei der Polizei Strafanzeige wegen des versuchten Betruges stellen.
Die vorgeblichen Anwälte aus Gütersloh behaupten dabei, im Namen einer International Musik Copyright Agency (IMCA) Urheberrechtsverletzungen auf der Videoplattform YouTube zu ahnden. Die Anwender, so die Anschuldigung, sollen dort ein urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen haben. Nicht nur, dass dies kaum rechtswidrig wäre, auch sind die fraglichen Anwälte nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis zu finden, erklären die Verbraucherschützer.
"Das Anschreiben ist als höchst unseriös einzustufen. Es wird nicht einmal der Name des vermeintlich abgemahnten Videos angegeben, außerdem genügen nach unserer Auffassung die Abmahnschreiben in keiner Weise den rechtlichen Anforderungen. Es scheint sich um Trittbrettfahrer zu handeln, die auf schnell verdientes Geld aus sind", erklärte Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Echte Abmahnungen, so dann doch einmal ein Anwender von einer solchen Betroffen sein sollte, werden stets ordentlich per Post zugestellt.
Verbraucher, die ein Schreiben der beiden fiktiven Rechtsanwälte erhalten, sollten sich nicht einschüchtern lassen und keinesfalls zahlen, hieß es weiter. Der elektronische Brief gehöre einzig und allein in den Papierkorb. Alternativ können Betroffene bei der Polizei Strafanzeige wegen des versuchten Betruges stellen.
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