Googles Gesichtserkennung:
Zunge raus zum Login
Beim Suchmaschinekonzern Google hat man sich Gedanken darüber gemacht, wie Login-Prozeduren für Smartphones über eine Gesichtserkennung sicherer gemacht werden können und patentiert die Ergebnisse nun.
Entsprechende Zugangsfunktionen werden vielfach als hip angesehen. Immerhin spart sich der Anwender das Eintippen eines Codes. Statt dessen wird er direkt von der eingebauten Front-Kamera erkannt und kann auf sein Mobiltelefon zugreifen. Das System hat nur einen Haken: Es lässt sich normalerweise schlicht auch mit einem Foto des Besitzers überlisten, das in richtiger Entfernung vor das Smartphone gehalten wird.
Denn die eingebauten Biometrie-Algorithmen orientieren sich lediglich an bestimmten individuellen Merkmalen wie dem Abstand der Augen und ihr Verhältnis zur Nasenspitze - nicht erkannt wird hingegen, ob vor der Kamera tatsächlich eine Person oder nur ein zweidimensionales Abbild steht. Bei der Gesichtserkennung, die Google mit der Jelly Bean-Version von Android ausrollte, behalf man sich damit, dass der Zugang nur funktionierte, wenn der Nutzer zumindest einmal kurz mit den Augen blinzelte. Das sollte eine echte Person von einem Foto unterscheidbar machen, doch es zeigte sich schnell, dass diese Methode auch leicht zu überlisten ist.
In der jetzt veröffentlichten Patentschrift geht Google noch einen Schritt weiter und will die Gesichtserkennungs-Software so erweitern, dass sie bestimmte Gesichtsausdrücke erkennt. Der Nutzer soll dann im Vorfeld festlegen können, was er tun muss, damit der Zugang zum Smartphone freigegeben wird. Als Vorschläge werden hier beispielsweise angegeben, die Zunge herauszustrecken, die Stirn zu runzeln, eine bestimmte Augenbraue hochzuziehen oder das Gerät mit offenem Mund anzulächeln.
Es geht also auch bei dieser Methode darum, die Überlistung des Systems durch Fotos oder andere Nachbildungen des Nutzers zu erschweren. Dies kennt man auch von anderen biometrischen Technologien, wie beispielsweise Fingerabdruck-Scannern. In diese wurden nach und nach immer neue Methoden integriert, um festzustellen, dass es sich um einen lebendigen Finger mit echter Hautstruktur handelt. Ob und wann Google die neue Methode in Android integrieren wird, steht noch nicht fest.
Denn die eingebauten Biometrie-Algorithmen orientieren sich lediglich an bestimmten individuellen Merkmalen wie dem Abstand der Augen und ihr Verhältnis zur Nasenspitze - nicht erkannt wird hingegen, ob vor der Kamera tatsächlich eine Person oder nur ein zweidimensionales Abbild steht. Bei der Gesichtserkennung, die Google mit der Jelly Bean-Version von Android ausrollte, behalf man sich damit, dass der Zugang nur funktionierte, wenn der Nutzer zumindest einmal kurz mit den Augen blinzelte. Das sollte eine echte Person von einem Foto unterscheidbar machen, doch es zeigte sich schnell, dass diese Methode auch leicht zu überlisten ist.
In der jetzt veröffentlichten Patentschrift geht Google noch einen Schritt weiter und will die Gesichtserkennungs-Software so erweitern, dass sie bestimmte Gesichtsausdrücke erkennt. Der Nutzer soll dann im Vorfeld festlegen können, was er tun muss, damit der Zugang zum Smartphone freigegeben wird. Als Vorschläge werden hier beispielsweise angegeben, die Zunge herauszustrecken, die Stirn zu runzeln, eine bestimmte Augenbraue hochzuziehen oder das Gerät mit offenem Mund anzulächeln.
Es geht also auch bei dieser Methode darum, die Überlistung des Systems durch Fotos oder andere Nachbildungen des Nutzers zu erschweren. Dies kennt man auch von anderen biometrischen Technologien, wie beispielsweise Fingerabdruck-Scannern. In diese wurden nach und nach immer neue Methoden integriert, um festzustellen, dass es sich um einen lebendigen Finger mit echter Hautstruktur handelt. Ob und wann Google die neue Methode in Android integrieren wird, steht noch nicht fest.
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Christian Kahle
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