Verhandlungen zw. GEMA & YouTube gescheitert
Die Verhandlungen zwischen der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Video-Portal YouTube sind vorerst gescheitert. Jetzt soll die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet werden.
Wie die GEMA mitteilte, habe man sich an diese gewandt, um die von der Gesellschaft geforderte Mindestvergütung für die Wiedergabe von Musik auf YouTube prüfen zu lassen. Parallel dazu habe man YouTube aufgefordert, die Einblendung der bekannten Sperrtafeln zu unterlassen. Denn auf diesen wird aufgeführt, dass zahlreiche Videos wegen der GEMA nicht gezeigt werden können - die Sperrungen werden aber jeweils von den Musikunternehmen, bei denen die Rechte liegen, veranlasst.
Seit Ende März 2009 besteht kein Vertrag zwischen der GEMA und YouTube, der die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke auf der streamingbasierten Internet-Video-Plattform YouTube regelt. Bis Januar 2013 konnte trotz beiderseitiger Bemühungen keine Einigung über die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit des Services für die dort eingestellten Inhalte, noch über die Höhe der Vergütung erreicht werden.
Durch die bei der Schiedsstelle eingereichten Anträge auf Schadensersatz wird die Angemessenheit der von der GEMA geforderten Urhebervergütung geprüft. Dies betrifft die bisherige unlizenzierte Nutzung von rund tausend geschützten Musikwerken des GEMA-Repertoires. Die GEMA verlangt für diese eine Minimumvergütung von 0,375 Cent pro Abruf. YouTube sieht dies aber als viel zu hoch an.
Als weiteren Schritt geht die GEMA mit einer Abmahnung gegen den Inhalt der auf YouTube geschalteten Sperrtafeln vor. "Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere", sagte Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.
Seit Ende März 2009 besteht kein Vertrag zwischen der GEMA und YouTube, der die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke auf der streamingbasierten Internet-Video-Plattform YouTube regelt. Bis Januar 2013 konnte trotz beiderseitiger Bemühungen keine Einigung über die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit des Services für die dort eingestellten Inhalte, noch über die Höhe der Vergütung erreicht werden.
Durch die bei der Schiedsstelle eingereichten Anträge auf Schadensersatz wird die Angemessenheit der von der GEMA geforderten Urhebervergütung geprüft. Dies betrifft die bisherige unlizenzierte Nutzung von rund tausend geschützten Musikwerken des GEMA-Repertoires. Die GEMA verlangt für diese eine Minimumvergütung von 0,375 Cent pro Abruf. YouTube sieht dies aber als viel zu hoch an.
Als weiteren Schritt geht die GEMA mit einer Abmahnung gegen den Inhalt der auf YouTube geschalteten Sperrtafeln vor. "Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere", sagte Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.
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