GEMA-Erfolg: YouTube-Sperrtafeln sind rechtswidrig
Die Verwertungsgesellschaft GEMA konnte einen für sie wichtigen Erfolg gegen die YouTube verbuchen: Das Landgericht München hat entscheiden, dass die Sperrtafeln "illegale Anschwärzung und Herabwürdigung" seien.
Vor knapp einer Woche kochte der Streit zwischen YouTube und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, wieder hoch: Die beliebte Videoplattform hatte Live-Streams aus der Ukraine gesperrt und mit den typischen GEMA-Sperrtafeln versehen.
Der längst jedem deutschen Nutzer geläufige Satz dazu lautet: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Denn von Rechts wegen muss YouTube nämlich lediglich zwölf Titel blocken, man sperrt aber von sich aus auch Videos, die man für potenzielle Verstöße hält. Die GEMA wehrte sich aber per Klage dagegen, da man nicht als "die Böse" dargestellt werden will.
Und das Landgericht München gab der Verwertungsgesellschaft Recht. In einer Pressemitteilung zitiert die GEMA aus dem Urteil, dass die Sperrtafel-Einblendungen eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA" seien.
Das Gericht spricht laut GEMA von einer "illegalen Anschwärzung und Herabwürdigung" und schloss sich der Meinung des Klägers an, wonach der falsche Eindruck entstehe, dass die Verwertungsgesellschaft für die Sperre der meisten Videos verantwortlich sei.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, eine Stellungnahme von Google Deutschland liegt bisher nicht vor. Es ist aber wohl anzunehmen, dass der YouTube-Betreiber Berufung einlegen wird. Bei Google bzw. YouTube argumentierte man bisher, dass die Sperren so etwas wie Selbstschutz seien, da man auf diese Weise künftigen Forderungen oder Klagen der GEMA entgehen möchte.
Siehe auch: Sperren - GEMA wirft YouTube Stimmungsmache vor
Der längst jedem deutschen Nutzer geläufige Satz dazu lautet: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Denn von Rechts wegen muss YouTube nämlich lediglich zwölf Titel blocken, man sperrt aber von sich aus auch Videos, die man für potenzielle Verstöße hält. Die GEMA wehrte sich aber per Klage dagegen, da man nicht als "die Böse" dargestellt werden will.
Und das Landgericht München gab der Verwertungsgesellschaft Recht. In einer Pressemitteilung zitiert die GEMA aus dem Urteil, dass die Sperrtafel-Einblendungen eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA" seien.
Das Gericht spricht laut GEMA von einer "illegalen Anschwärzung und Herabwürdigung" und schloss sich der Meinung des Klägers an, wonach der falsche Eindruck entstehe, dass die Verwertungsgesellschaft für die Sperre der meisten Videos verantwortlich sei.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, eine Stellungnahme von Google Deutschland liegt bisher nicht vor. Es ist aber wohl anzunehmen, dass der YouTube-Betreiber Berufung einlegen wird. Bei Google bzw. YouTube argumentierte man bisher, dass die Sperren so etwas wie Selbstschutz seien, da man auf diese Weise künftigen Forderungen oder Klagen der GEMA entgehen möchte.
Siehe auch: Sperren - GEMA wirft YouTube Stimmungsmache vor
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