DSL: Router-Zwang gerät nun in die Schusslinie
Verschiedene DSL-Anbieter werden wohl bald ihre Koppelung des Internet-Zugangs an einen bestimmten Router aufgeben müssen. Die Verpflichtung des Kunden auf ein bestimmtes Gerät verstößt offenbar gegen gesetzliche Regelungen, weshalb sich nun die Bundesnetzagentur des Themas angenommen hat.
Das geht aus einem Bericht des Magazins 'PC-Welt' hervor, der in der morgigen Ausgabe erscheint. Wer demnach einen DSL-Vertrag abschließt, bekommt in aller Regel einen passenden Router gleich dazu - ganz egal, ob man diesen tatsächlich benötigt. Zudem blockieren Internet-Anbieter teilweise den Anschluss eines Fremdgerätes an die Telefon- oder Internet-Leitung, indem sie den Kunden die dafür nötigen Zugangsdaten vorenthalten.
Dieses Vorgehen ist allerdings rechtlich wohl nicht gedeckt. Denn die Kunden genießen laut "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) prinzipiell das Recht auf Wahlfreiheit, solange der Router der Wahl die technischen Grundanforderungen zur Nutzung erfüllt. Auch die Bundesnetzagentur vertritt diesen Standpunkt und führt aktuell Anhörungen bei verschiedenen Internet-Providern durch.
Momentan ist jedoch offen, wann dazu mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Laut dem Magazin stellen einige Provider ihren Kunden zur Einrichtung des heimischen Internet-Anschlusses neben der nötigen Hardware nur noch einen einzigen Installationscode zur Verfügung. Dieser macht zwar die Inbetriebnahme des jeweils mitgelieferten Routers sehr einfach. Dessen Konfiguration verläuft nach der einmaligen Eingabe des Codes vollautomatisch und dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Allerdings bleiben die Zugänge zur DSL- und Voice-over-IP-Nutzung, die mittlerweile immer öfter den klassischen Telefon-Anschluss ersetzt, ohne die Eingabe von detaillierten Zugangsdaten für Fremd-Router gesperrt. Man vermutet dahinter den Versuch seitens der Provider, Support-Kosten zu senken, da die automatische Konfiguration weniger fehleranfällig sei als eine manuelle Einrichtung.
Dieses Vorgehen ist allerdings rechtlich wohl nicht gedeckt. Denn die Kunden genießen laut "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) prinzipiell das Recht auf Wahlfreiheit, solange der Router der Wahl die technischen Grundanforderungen zur Nutzung erfüllt. Auch die Bundesnetzagentur vertritt diesen Standpunkt und führt aktuell Anhörungen bei verschiedenen Internet-Providern durch.
Momentan ist jedoch offen, wann dazu mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Laut dem Magazin stellen einige Provider ihren Kunden zur Einrichtung des heimischen Internet-Anschlusses neben der nötigen Hardware nur noch einen einzigen Installationscode zur Verfügung. Dieser macht zwar die Inbetriebnahme des jeweils mitgelieferten Routers sehr einfach. Dessen Konfiguration verläuft nach der einmaligen Eingabe des Codes vollautomatisch und dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Allerdings bleiben die Zugänge zur DSL- und Voice-over-IP-Nutzung, die mittlerweile immer öfter den klassischen Telefon-Anschluss ersetzt, ohne die Eingabe von detaillierten Zugangsdaten für Fremd-Router gesperrt. Man vermutet dahinter den Versuch seitens der Provider, Support-Kosten zu senken, da die automatische Konfiguration weniger fehleranfällig sei als eine manuelle Einrichtung.
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