Netzagentur untersagt Telekom VDSL-Mengenrabatt

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom ein Geschäftsmodell bei der Vermietung von VDSL-Anschlüssen an Wettbewerber untersagt, bei dem gegen eine bestimmte Vorauszahlung ein Mengenrabatt gewährt wurde. Ein solches Modell sollte mit dem regionalen Provider Netcologne vereinbart werden. Das so genannte VDSL-Kontingentmodell zeichnet sich dadurch aus, dass der Mieter von VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüssen bei der Telekom Deutschland ein bestimmtes Kontingent schaltbarer Anschlüsse bundesweit oder regional bucht und dafür eine im Voraus zu entrichtende Upfront-Zahlung leistet.

Mit der Buchung erwerben die Abnehmer dann die Berechtigung, über die nächsten elf Jahre im Rahmen des vereinbarten Kontingents VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen Überlassungsentgelt anmieten zu können. Der Stückpreis pro Anschluss ist dann, wenn das vereinbarte Kontingent gut ausgeschöpft wird, über die Laufzeit billiger.

Die Telekom hatte das neue Modell Mitte Januar 2012 bei der Bundesnetzagentur beantragt. "In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle ist die zuständige Beschlusskammer zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass das Modell die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtigt, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung besteht", teilte die Behörde nun mit.

Außerdem befürchtet die Bundesnetzagentur, dass der weitere Infrastruktur-Ausbau durch ein solches langfristiges Modell behindert wird. Der Mechanismus bewirke einen Mengenrabatt für die Nutzung einer vorhandenen Infrastruktur und macht im Zusammenspiel mit der Laufzeit somit den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüssen bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv, hieß es.

Der Infrastrukturwettbewerb sei jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung nachhaltigen und selbsttragenden Wettbewerbs auf den Endkundenmärkten in Bezug auf Preisbildung sowie Qualität, Service und Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen. Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme bereits mitgeteilt, dass es die Bewertung durch die Bundesnetzagentur teilt.
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