Telekom: DSL-Vectoring nur gegen klaren Aufpreis
Die Deutsche Telekom will ihr altes Telefonnetz mit der Vectoring- Technologie auf höhere Bandbreiten beschleunigen. Allerdings verlangt sie dafür eine Änderung der Regulierungsbestimmungen.
Die neue Technik soll dafür sorgen, dass sich die Geschwindigkeit relativ langsamer Kupfer-Leitungen schon bald vervielfachen könnte. "Es ist unser Ziel, in den nächsten vier Jahren etwa 24 Millionen Haushalte superschnell anzuschließen", sagte Telekom-Chef René Obermann dem Nachrichtenmagazin 'Focus' (heutige Ausgabe) zufolge.
Wie auch schon bei der Einführung von VDSL will man das Vectoring aber nur unter der Bedingung vorantreiben, die Leitungen nicht zu den bisherigen Konditionen an Konkurrenten vermieten zu müssen. Die Telekom will deshalb in Kürze einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Setzt sich der Bonner Konzern durch, könnte das nach Informationen des Magazins bedeuten, dass Konkurrenten wie Vodafone und 1&1 künftig für eine Mietleitung statt zehn Euro dann etwa 20 Euro im Monat bezahlen müssten. Das würde unweigerlich eine entsprechende Preissteigerung bei den Gebühren der oftmals vergleichsweise billigen Telekom-Wettbewerber bedeuten.
Das Vectoring wurde erst im Jahr 2010 in den Bell Labs des Netzwerkausrüsters Alcatel-Lucent entwickelt. Es bringt im Vergleich zum VDSL noch einmal eine deutliche Performance-Steigerung. Bei Entfernungen von bis zu 400 Metern zum ersten Netzwerkknoten in den Verteilerkästen können Downstreams von bis zu 300 Megabit pro Sekunde realisiert werden. In einem Kilometer Entfernung werden noch rund 100 Megabit pro Sekunde erreicht.
Die Technologie sorgt dafür, dass die Interferenzen, die bei VDSL bei steigender Entfernung zu einem schnellen Bandbreiten-Abfall führen, weitgehend aus der Leitung herausgefiltert werden. Dafür wird ähnlich wie bei der Geräuschunterdrückung in Kopfhörern ein Signal berechnet, dass die Störungen ausgleicht.
Damit die Berechnung des Signales allerdings erfolgreich ist, benötigt die Telekom auch die volle Kontrolle über die Leitungen in den jeweiligen Netzwerkknoten. Der DSLAM müsste also stets auch wissen, was in den von Konkurrenten gemieteten Leitungen geschieht. Dies könnte letztlich ein größeres Problem darstellen, als die Einwilligung der Bundesnetzagentur zu veränderten Regulierungsbedingungen.
Wie auch schon bei der Einführung von VDSL will man das Vectoring aber nur unter der Bedingung vorantreiben, die Leitungen nicht zu den bisherigen Konditionen an Konkurrenten vermieten zu müssen. Die Telekom will deshalb in Kürze einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Setzt sich der Bonner Konzern durch, könnte das nach Informationen des Magazins bedeuten, dass Konkurrenten wie Vodafone und 1&1 künftig für eine Mietleitung statt zehn Euro dann etwa 20 Euro im Monat bezahlen müssten. Das würde unweigerlich eine entsprechende Preissteigerung bei den Gebühren der oftmals vergleichsweise billigen Telekom-Wettbewerber bedeuten.
Das Vectoring wurde erst im Jahr 2010 in den Bell Labs des Netzwerkausrüsters Alcatel-Lucent entwickelt. Es bringt im Vergleich zum VDSL noch einmal eine deutliche Performance-Steigerung. Bei Entfernungen von bis zu 400 Metern zum ersten Netzwerkknoten in den Verteilerkästen können Downstreams von bis zu 300 Megabit pro Sekunde realisiert werden. In einem Kilometer Entfernung werden noch rund 100 Megabit pro Sekunde erreicht.
Die Technologie sorgt dafür, dass die Interferenzen, die bei VDSL bei steigender Entfernung zu einem schnellen Bandbreiten-Abfall führen, weitgehend aus der Leitung herausgefiltert werden. Dafür wird ähnlich wie bei der Geräuschunterdrückung in Kopfhörern ein Signal berechnet, dass die Störungen ausgleicht.
Damit die Berechnung des Signales allerdings erfolgreich ist, benötigt die Telekom auch die volle Kontrolle über die Leitungen in den jeweiligen Netzwerkknoten. Der DSLAM müsste also stets auch wissen, was in den von Konkurrenten gemieteten Leitungen geschieht. Dies könnte letztlich ein größeres Problem darstellen, als die Einwilligung der Bundesnetzagentur zu veränderten Regulierungsbedingungen.
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