CCC: Verordnung schafft Router-Zwang nicht ab

Die Vorlagen der Bundesnetzagentur zur Abschaffung des so genannten Router-Zwangs greifen viel zu kurz. Das meinen zumindest der Chaos Computer Club (CCC) und die Free Software Foundation Europe (FSFE).
Mit dem Routerzwang werden Kunden von DSL-Providern an das mitgelieferte Gerät gebunden. Dies geschieht unter anderem, indem die Zugangsdaten nicht mitgeteilt werden und die Nutzer somit nicht mit einem Router ihrer Wahl online gehen können. Die Bundesnetzagentur will dies zugunsten der Verbraucher ändern und hat dafür einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgestellt.

Prinzipiell seien die Ideen der Bundesnetzagentur begrüßenswert, hieß es nun seitens des CCC, der FSFE sowie den Projektleitungen von IPFire und OpenWrt sowie weiterer Experten, die sich das Papier angesehen haben. So soll der Routerzwang etwa dadurch abgeschafft werden, dass die Provider grundlegende Informationen wie technische Funktionen auf einem Produktdatenblatt sammeln und Endkunden auf Anfrage auch die Zugangsdaten erfragen können.

Last liegt weiter beim Verbraucher

Es sei allerdings nicht nachvollziehbar, warum die Last weiter beim Verbraucher liegen soll. Diese müssten Zugangsdaten beispielsweise erst erfragen, statt sie automatisch mitgeteilt zu bekommen. Selbst die Große Koalition habe in ihrem Koalitionsvertrag das Gegenteil gefordert, damit Endkunden auch ohne explizite Nachfrage im Besitz der Zugangsdaten sind und einen alternativen Router betreiben können.

"Wenn die Last weiterhin beim Verbraucher liegt, die Daten zu erfragen, hat die Bundesnetzagentur kaum die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit der Provider bei der Herausgabe der Daten zu überprüfen. So könnten Verzögerungen weiterhin mit unglücklichen Einzelfällen begründet werden. Die Verbraucher hätten am Ende mehr Komplikationen als zuvor", sagte Matthias Kirschner, Vizepräsident der FSFE.

Außerdem fordern die Partnerorganisationen klarere Formulierungen, damit keine Schlupflöcher für Provider entstehen können. Beispielsweise müssen für die volle Austauschbarkeit der Geräte auch die verwendeten Protokolle bekannt sein. "Ohne eine Pflicht des Providers, dem Kunden die Zugangsdaten von sich aus mitzuteilen sowie Transparenz bei Diensten und Protokollen herzustellen, bleibt es faktisch beim Routerzwang. Schwammige Formulierungen und eine Pflicht zum Nachfragen würden den Kunden nur zum Bittsteller degradieren", erklärte Frank Rieger, Sprecher des CCC.
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