Routerzwang soll bleiben:
Netzagentur verdreht Regierungs-Absicht
Eigentlich hatte sich die große Koalition darauf geeinigt, die hitzige Diskusion um das Thema Routerzwang mit einer klaren Neuregelung zu beenden: Kunden sollten in Zukunft frei wählen, welchen Router sie nutzen. Die Bundesnetzagentur ist jetzt aber anderer Meinung.
Bundesnetzagentur in Bonn
Wie unter anderem Golem in seinem Bericht zu den neuen Absichten der Bundesnetzagentur schreibt, haben sich die entscheidenden Passagen in der Verordnung jetzt wieder zugunsten des Routerzwangs verändert. Im alten Entwurf war vorgesehen, dass die Provider dazu verpflichtet werden, ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass sie ihr Netzabschlussgerät "mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" austauschen können. Nach dem neuen Entwurfstext können Provider jetzt beim Vertragsabschluss angeben, wenn "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf". Kurz gesagt: Die neue Regelung würde das exakte Gegenteil der offiziellen Regierungsabsichten bewirken.
Nach aktuellen Informationen bereitet die Bundesnetzagentur eine Stellungnahme zu den umstrittenen Änderungen an der Transparenzverordnung vor, die in Kürze veröffentlicht werden soll. Da es sich bei den Unterlagen um eine finale Fassung handeln soll, müssen jetzt im nächsten Schritt zunächst die beteiligten Ministerien und dann der Deutsche Bundestag grünes Licht geben. Dann muss sich zeigen, ob die Regierung die von der Bundesnetzagentur verdrehten Absichten - und damit einen festgeschriebenen Routerzwang - stoppt oder billigt.
Schlupfloch für Zwangsrouter
Eigentlich sollten sich die erklärten Absichten der Regierung in einer neuen Verordnung der Bundesnetzagentur wiederfinden. So war schon im Juli verkündet worden, dass eine entsprechende Regelung nach Prüfung durch die beteiligten Ressorts und Bundesministerien bis zum Herbst in Kraft treten solle. In einem modifizierten Entwurf der sogenannten Transparenzverordnung hat die Agentur jetzt aber sozusagen eine Hintertür integriert, die es Providern eben doch möglich macht, ihre Kunden zur Nutzung eines bestimmten Routers zu zwingen.
Bundesnetzagentur in Bonn
Wie unter anderem Golem in seinem Bericht zu den neuen Absichten der Bundesnetzagentur schreibt, haben sich die entscheidenden Passagen in der Verordnung jetzt wieder zugunsten des Routerzwangs verändert. Im alten Entwurf war vorgesehen, dass die Provider dazu verpflichtet werden, ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass sie ihr Netzabschlussgerät "mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" austauschen können. Nach dem neuen Entwurfstext können Provider jetzt beim Vertragsabschluss angeben, wenn "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf". Kurz gesagt: Die neue Regelung würde das exakte Gegenteil der offiziellen Regierungsabsichten bewirken.
Zwangs-Comeback-Comeback
Bisher ist unklar, warum die Bundesnetzagentur von ihren selbst im Juli dieses Jahres gesteckten Zielen komplett abrückt und das Comeback des Routerzwangs praktisch durch eine Hintertür ermöglichen möchte. Offensichtlich ist natürlich, dass sich die Provider über den neuen Kurs durchaus freuen dürften - werden dank dem Routerzwang doch unter anderem Einnahmequellen wie die Geräte-Mietgebühren weiter erhalten.Nach aktuellen Informationen bereitet die Bundesnetzagentur eine Stellungnahme zu den umstrittenen Änderungen an der Transparenzverordnung vor, die in Kürze veröffentlicht werden soll. Da es sich bei den Unterlagen um eine finale Fassung handeln soll, müssen jetzt im nächsten Schritt zunächst die beteiligten Ministerien und dann der Deutsche Bundestag grünes Licht geben. Dann muss sich zeigen, ob die Regierung die von der Bundesnetzagentur verdrehten Absichten - und damit einen festgeschriebenen Routerzwang - stoppt oder billigt.
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