Bundeskartellamt: Millionenstrafe gegen Microsoft

Recht, Politik & EU Das Bundeskartellamt hat gegen Microsoft Deutschland ein Bußgeld in Höhe von 9 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen habe unerlaubt auf den Einzelhandelspreis eines Produktes Einfluss genommen, hieß es. Bei dem Verfahren ging es um das Softwarepaket "Office Home & Student 2007". Das fragliche Produkt sei im Herbst 2008 im Einzelhandel massiv beworben worden. Mit finanzieller Unterstützung von Microsoft machte unter anderem ein bundesweit tätiger Einzelhändler für das Produkt Reklame, so das Kartellamt.

Noch vor Beginn der Werbekampagne Mitte Oktober 2008 verständigten sich demnach Mitarbeiter von Microsoft und des fraglichen Einzelhändlers bei mindestens zwei Gelegenheiten über den Wiederverkaufspreis des Softwarepakets. Dies sei in dieser Form nicht erlaubt gewesen.

Nicht jede Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und Händler wegen des Wiederverkaufspreises stelle eine verbotene Handlung dar, erläuterte die Behörde. Allerdings dürfe sich der Lieferant dabei nicht um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemühen. Diese Grenze wurde im vorliegenden Fall überschritten, hieß es weiter.

Microsoft hat die Entscheidung akzeptiert. "Wir respektieren das Wettbewerbsrecht und wollen unser Geschäft in vollständiger Übereinstimmung mit allen rechtlichen Regeln betreiben", sagte Severin Löffler, Leiter der Rechtsabteilung bei Microsoft Deutschland. "Wir haben diesen Fall zum Anlass genommen, um unsere internen Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass wir den Gesetzen vollständig entsprechen."
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