YouTube darf nicht alle Videos von Corona-Schwurblern einfach löschen

Die Videoplattform YouTube kann sich nicht bei allen hochgeladenen Inhalten einfach auf sein virtuelles Hausrecht berufen und Löschungen vornehmen. Das besagten zumindest zwei einstweilige Verfügungen von Teilnehmern der Aktion #allesaufdentisch.
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Nach einer ersten Einschätzung durch das Landgericht Köln habe YouTube nicht hinreichend genug begründet, an welchen Punkten die Videos gegen die Richtlinien zur Veröffentlichung verstoßen hätten. Dies sei aber nötig, wenn es sich - wie in den strittigen Fällen - um längere Aufnahmen handelt, bei denen nicht auf Anhieb klar wird, welche Teile eigentlich zu beanstanden sind. Das berichtete die Nachrichtenagentur DPA.

Den Entscheidungen liegen allerdings nur die rechtlichen Einschätzungen der Kanal-Betreiber zugrunde. YouTube als Gegenseite wird nicht angehört, bevor eine einstweilige Verfügung erlassen wird. Die Google-Tochter kann nach der Zustellung der Gerichtsunterlagen Widerspruch einlegen und per Eilverfahren auf eine Hauptverhandlung drängen. Dann würde in einem ordentlichen Gerichtsverfahren über die rechtlichen Aspekte abgestimmt.

Monetarisierung ändert die Grundlagen

Die fraglichen Videos wurden im Rahmen einer größeren Aktion veröffentlicht, in der mehr oder weniger bekannte Schauspieler ihre Gesprächspartner zu verschiedenen Themen rund um die Corona-Krise befragten. Dabei kamen konkrete Kritiken an verschiedenen Maßnahmen zur Sprache, an diversen anderen Stellen bediente man sich auch bei den Narrativen, die aus der verschwörungsideologischen Querdenken-Bewegung und ihrem Umfeld in die Welt gesetzt werden. Die gesamte Aktion stand damit und teils auch personell in der Nachfolge zu #allesdichtmachen, einer anderen Schauspieler-Aktion, die offenkundig nach hinten losging. Im Gegensatz zu dieser hat #allesaufdentisch aber kaum noch größeren Widerhall in der Öffentlichkeit gefunden.

Die Einschränkungen, die YouTube beim Entfernen von Videos auferlegt werden, dürften auch mit der Frage zusammenhängen, inwieweit die Videos mit einer aktivierten Monetarisierungs-Option freigeschaltet wurden. In diesem Fall kommt es zu einem gewerblichen Vertrag zwischen YouTube und dem Uploader, so dass die Plattform sich nicht mehr so einfach darauf berufen kann, allein darüber entscheiden zu können, was auf ihrer Seite gezeigt wird.

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