Keine Rundfunkbeitragserhöhung ab Januar:
Gericht lehnt Eilantrag ab
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgewiesen. Die Öffentlich-Rechtlichen Sender richteten sich mit dem Antrag gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt.
Denn während man sich auf Länderebene zunächst einig war, dass man den Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) annimmt und den Beitrag im kommenden Jahr um 86 Cent im Monat erhöht, war Sachsen-Anhalt ausgeschert und hatte eine einstimmige Entscheidung verhindert. Der Landtag in Sachsen-Anhalt hatte gar nicht erst über den Vorschlag der Kommission abgestimmt und so die Erhöhung blockiert.
Infografik: Rundfunkgebühren im Ländervergleich
Denn die Regelung für die Öffentlich-Rechtlichen Sender sieht vor, dass eine Beitragserhöhung nur nach der Zustimmung jedes Landesparlaments erfolgen darf.
Daraufhin hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt und versucht, die Blockade höchstrichterlich zu verhindert. Dabei steht in dem Antrag, dass sich ohne eine Erhöhung im Januar das Programmangebot verschlechtern werde und dass darüber hinaus die Rundfunkfreiheit irreparabel verletzt werde. Dem folgten die Richter nicht.
Der Rundfunkbeitrag sollte ab Januar von aktuell 17,50 Euro auf 18,36 Euro angehoben werden. Die KEF hatte diesen Mehrbedarf nach mehreren Jahren ohne Erhöhung für nötig erachtet, um steigenden Kosten abzufangen.
Denn die Regelung für die Öffentlich-Rechtlichen Sender sieht vor, dass eine Beitragserhöhung nur nach der Zustimmung jedes Landesparlaments erfolgen darf.
Daraufhin hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt und versucht, die Blockade höchstrichterlich zu verhindert. Dabei steht in dem Antrag, dass sich ohne eine Erhöhung im Januar das Programmangebot verschlechtern werde und dass darüber hinaus die Rundfunkfreiheit irreparabel verletzt werde. Dem folgten die Richter nicht.
Weitere Entscheidung folgt
Die Ablehnung beruht unter anderem darauf, dass die Öffentlich-Rechtlichen Sender nicht klar darlegen konnten, ob oder in welcher Weise das Programm ab Januar schlechter werde, wenn die Erhöhung dann nicht vollzogen wird. Damit ist aber noch nichts über die Erhöhung an sich zur Entscheidung gekommen - da kommt es nun auf das Hauptsacheverfahren an. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird in einem späteren Verfahren darüber entscheiden.Der Rundfunkbeitrag sollte ab Januar von aktuell 17,50 Euro auf 18,36 Euro angehoben werden. Die KEF hatte diesen Mehrbedarf nach mehreren Jahren ohne Erhöhung für nötig erachtet, um steigenden Kosten abzufangen.
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