Länder äußern sich im Streit um den Rundfunkbeitrag vor Gericht
Es geht weiter im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent im Monat. Der Streit liegt beim Bundesverfassungsgericht und die Vertreter der Bundesländer haben sich jetzt alle bereits geäußert. Wann eine Entscheidung fällt, bleibt aber unklar.
Da das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio abgelehnt hatte, wird man wohl nicht auf die Schnelle mit einem Urteil rechnen können. Es gibt aber einen ersten wichtigen Zwischenstand, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Die Länder haben demnach alle ihre Stellungnahme zur Klage eingereicht und sich zu dem Patt bei der Erhöhungsabstimmung und zu dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) schriftlich geäußert.
Infografik: Rundfunkgebühren im Ländervergleich
Der Landtag in Sachsen-Anhalt hatte dabei gar nicht erst über den Vorschlag der Kommission abgestimmt und so die Erhöhung des Beitrags automatisch blockiert. Der Rundfunkbeitrag sollte eigentlich bereits ab Januar von aktuell 17,50 Euro auf 18,36 Euro angehoben werden. Die KEF hatte diesen Mehrbedarf nach mehreren Jahren ohne Erhöhung für nötig erachtet, um steigende Kosten abzufangen. Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender hatten schon diese Erhöhung für zu gering gerügt. Dass sie nun ausgeblieben ist, sei daher ein echtes finanzielles Desaster.
Stellungnahme abgegeben, Inhalt unbekannt
Die dpa hatte bei den Ländervertretern nachgefragt, um einmal abschätzen zu können, wie lang es nun bis zu einer Entscheidung dauern könnte. Dabei kam heraus, dass Sachsen-Anhalt bereits seine Stellungnahme abgegeben hat, und die anderen Ländern ebenfalls. Dabei hat sich das Saarland mit Bremen auf eine gemeinsame Stellungnahme verständigt und die restlichen 13 Bundesländer haben ebenfalls eine gemeinsame Schrift verfasst. Der Streit begann, nachdem Sachsen-Anhalt trotz einer zunächst scheinbaren Einigung auf Länderebene ausscherte und nicht für die Erhöhung votierte.Der Landtag in Sachsen-Anhalt hatte dabei gar nicht erst über den Vorschlag der Kommission abgestimmt und so die Erhöhung des Beitrags automatisch blockiert. Der Rundfunkbeitrag sollte eigentlich bereits ab Januar von aktuell 17,50 Euro auf 18,36 Euro angehoben werden. Die KEF hatte diesen Mehrbedarf nach mehreren Jahren ohne Erhöhung für nötig erachtet, um steigende Kosten abzufangen. Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender hatten schon diese Erhöhung für zu gering gerügt. Dass sie nun ausgeblieben ist, sei daher ein echtes finanzielles Desaster.
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