Rundfunkbeitrag: Verfassungsgericht winkt Erhöhung um 86 Cent durch
Es gibt schon länger Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent. Die an sich beschlossene Anhebung des monatlichen Beitrags auf 18,36 Euro wurde zuletzt vom Land Sachsen-Anhalt blockiert, nun entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Erhöhung.
Bisher betrug der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro pro Monat, künftig werden es 18,36 Euro sein. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich die Erhöhung um 86 Cent durchgewunken und als rechtmäßig eingestuft. Wie die Tagesschau berichtet, stellte sich das Karlsruher Gericht damit auf die Seite einer Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten zuvor Verfassungsbeschwerden gegen eine Blockade aus Sachsen-Anhalt eingelegt.
Laut den Richtern in Karlsruhe habe die Blockade eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit dargestellt. Rundfunkbeiträge müssten "frei von medienpolitischen Zwecksetzungen" festgesetzt werden, jegliche (politische) Einflussnahme müsse so weit möglich ausgeschlossen werden. Infografik: Rundfunkgebühren im Ländervergleich
Dabei sei die Rolle des Gesetzgebers klar geregelt, so die Verfassungsrichter, dieser sei verantwortlich, dass die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind, damit die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Aufgabe erfüllen können: "Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit."
Siehe auch:
Laut den Richtern in Karlsruhe habe die Blockade eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit dargestellt. Rundfunkbeiträge müssten "frei von medienpolitischen Zwecksetzungen" festgesetzt werden, jegliche (politische) Einflussnahme müsse so weit möglich ausgeschlossen werden. Infografik: Rundfunkgebühren im Ländervergleich
Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Karlsruhe stärkte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Urteilsbegründung explizit: Dessen Bedeutung steige in Zeiten eines "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits". ARD, ZDF und Co. sollen die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten" darstellen und so einen Gegenpol zu sensationsgetriebener privater Konkurrenz darstellen.Dabei sei die Rolle des Gesetzgebers klar geregelt, so die Verfassungsrichter, dieser sei verantwortlich, dass die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind, damit die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Aufgabe erfüllen können: "Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit."
Siehe auch:
- Länder äußern sich im Streit um den Rundfunkbeitrag vor Gericht
- DAB+: Ausbau im MDR-Gebiet wegen Rundfunkbeitrags gestoppt
- Keine Rundfunkbeitragserhöhung ab Januar: Gericht lehnt Eilantrag ab
- Rundfunkbeitrag: CDU Sachsen-Anhalt eskaliert ihren Machtpoker
- Alles wieder offen: EuGH zum Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrag
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