Rundfunkbeitrag: CDU Sachsen-Anhalt eskaliert ihren Machtpoker
Die CDU Sachsen-Anhalt nimmt für ihren Machtpoker den Rest der Bundesrepublik und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Geiselhaft. Der Rundfunkstaatsvertrag kann erst einmal nicht wie geplant geändert werden.
Vordergründig geht es um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent im Monat. Die CDU in dem Bundesland lehnt diesen Schritt ab - offenbar, damit dieses Thema nicht einzig von der AfD besetzt wird. So hofft man wohl, den einen oder anderen Wähler nicht an diese zu verlieren. Dafür ist die CDU Sachsen-Anhalt jetzt sogar bereit, einen verfassungswidrigen Zustand entstehen zu lassen.
Seit Wochen streitet sich die dortige Landtagsfraktion mit ihren Koalitionspartnern SPD und Grüne über das Thema - obwohl es letztlich eigentlich keine Frage ist, die im Landtag zu entscheiden wäre. Denn die öffentlich-rechtlichen Sender sollen aus guten Gründen unabhängig vom Staat sein. Damit die Politik auch nicht über die Finanzierung Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung nehmen kann, wurde vor einiger Zeit die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) als unabhängiges Gremium eingerichtet. Und von dieser kam der Vorschlag, den Beitrag nach vielen Jahren ein wenig anzuheben.
Dafür dürfte es auf anderer Ebene ein Problem geben. Denn die Sendeanstalten haben bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Verweigerung Sachsen-Anhalts einzulegen. Und es ist absehbar, dass die Öffentlich-Rechtlichen in Karlsruhe auch Recht bekommen - allerdings kann es bis zu einem Abschluss des Verfahren Monate dauern. Der geänderte Rundfunkstaatsvertrag sollte aber zum 1. Januar verabschiedet sein.
Seit Wochen streitet sich die dortige Landtagsfraktion mit ihren Koalitionspartnern SPD und Grüne über das Thema - obwohl es letztlich eigentlich keine Frage ist, die im Landtag zu entscheiden wäre. Denn die öffentlich-rechtlichen Sender sollen aus guten Gründen unabhängig vom Staat sein. Damit die Politik auch nicht über die Finanzierung Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung nehmen kann, wurde vor einiger Zeit die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) als unabhängiges Gremium eingerichtet. Und von dieser kam der Vorschlag, den Beitrag nach vielen Jahren ein wenig anzuheben.
Vom Regen in die Traufe
Damit es in Sachsen-Anhalt nicht zum ganz großen Knall kommt, hat Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) jetzt einen Antrag der Landesregierung zurückgezogen, nachdem das Parlament einer Änderung zum Rundfunkstaatsvertrag zustimmen sollte. Damit ist nun zumindest der Koalitionsfrieden nicht mehr akut in Gefahr, wenn die drei Fraktionen unterschiedlich abstimmen würden.Dafür dürfte es auf anderer Ebene ein Problem geben. Denn die Sendeanstalten haben bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Verweigerung Sachsen-Anhalts einzulegen. Und es ist absehbar, dass die Öffentlich-Rechtlichen in Karlsruhe auch Recht bekommen - allerdings kann es bis zu einem Abschluss des Verfahren Monate dauern. Der geänderte Rundfunkstaatsvertrag sollte aber zum 1. Januar verabschiedet sein.
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Christian Kahle
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