Rundfunkbeitrag: CDU Sachsen-Anhalt eskaliert ihren Machtpoker

Die CDU Sachsen-Anhalt nimmt für ihren Machtpoker den Rest der Bun­des­re­pub­lik und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Geiselhaft. Der Rundfunkstaatsvertrag kann erst einmal nicht wie geplant geändert werden.
Geld, Steuern, Euro, Banknoten
Pixabay
Vordergründig geht es um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent im Monat. Die CDU in dem Bundesland lehnt diesen Schritt ab - offenbar, damit dieses Thema nicht einzig von der AfD besetzt wird. So hofft man wohl, den einen oder anderen Wähler nicht an diese zu verlieren. Dafür ist die CDU Sachsen-Anhalt jetzt sogar bereit, einen verfassungswidrigen Zustand entstehen zu lassen.

Seit Wochen streitet sich die dortige Landtagsfraktion mit ihren Koalitionspartnern SPD und Grüne über das Thema - obwohl es letztlich eigentlich keine Frage ist, die im Landtag zu ent­schei­den wäre. Denn die öffentlich-rechtlichen Sender sollen aus guten Gründen un­ab­hän­gig vom Staat sein. Damit die Politik auch nicht über die Finanzierung Einfluss auf die in­halt­liche Gestaltung nehmen kann, wurde vor einiger Zeit die Kommission zur Ermittlung des Fi­nanz­be­darfs der Rundfunkanstalten (KEF) als unabhängiges Gremium eingerichtet. Und von dieser kam der Vorschlag, den Beitrag nach vielen Jahren ein wenig anzuheben.

Vom Regen in die Traufe

Damit es in Sachsen-Anhalt nicht zum ganz gro­ßen Knall kommt, hat Ministerpräsident Rei­ner Ha­se­loff (CDU) jetzt einen Antrag der Lan­des­re­gie­rung zurückgezogen, nachdem das Par­la­ment einer Änderung zum Rund­funk­staats­ver­trag zu­stim­men sollte. Damit ist nun zumindest der Koa­li­tions­frie­den nicht mehr akut in Gefahr, wenn die drei Fraktionen un­ter­schied­lich ab­stim­men würden.

Dafür dürfte es auf anderer Ebene ein Problem ge­ben. Denn die Sendeanstalten haben bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Verweigerung Sachsen-Anhalts einzulegen. Und es ist absehbar, dass die Öffentlich-Rechtlichen in Karlsruhe auch Recht bekommen - al­ler­dings kann es bis zu einem Abschluss des Verfahren Monate dauern. Der geänderte Rund­funk­staats­ver­trag sollte aber zum 1. Januar verabschiedet sein.

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