Kartellamt: Werbung auf Samsung-TVs ist 'unzumutbare Belästigung'
Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes stelle "das Einblenden in dieser Form eine unzumutbare Belästigung" dar, erklärte ein Sprecher der Behörde gegenüber dem Spiegel. Er beruft sich dabei auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In diesem heißt es in Paragraf 7 Absatz 1: "Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht."
Verbraucherschützer müssen handeln
Für viele Nutzer ist die Werbung nicht nur nicht erwünscht, sondern sie kommt auch ziemlich unerwartet. Denn sie gehen natürlich davon aus, dass sie die Kontrolle über die Inhalte auf dem Gerät haben, das sie kauften. Hinzu kommt bei Samsung-Geräten, dass über die Anzeigen auch das Nutzungsverhalten getrackt und ausgewertet wird.Aktuell ist aber noch unklar, welche Konsequenzen die Einschätzung der Kartellbehörde hat. Eigentlich müssten Organisationen wie die Wettbewerbszentrale oder andere Verbraucherverbände aktiv werden und beispielsweise offizielle Beschwerden bei der Behörde einreichen. Aufgrund der Eingaben kann das Kartellamt dann aktiv werden und dem Hersteller die derzeitige Praxis beispielsweise unter Androhung von Bußgeldern untersagen.
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