Inkognito ist für Google nicht privat:
Milliarden-Klage auf dem Weg
Google ist mit einer Klage konfrontiert, die das Unternehmen im schlimmsten Fall mehrere Milliarden Dollar Schadensersatz kosten könnte. Auslöser ist die Tatsache, dass die Private-Browsing-Funktion im Chrome nicht so privat ist, wie es den Anschein erweckt.
In der Sammelklage, die vor einem Bundesgericht im kalifornischen San Jose eingereicht wurde, bemängeln die Kläger, dass Google auch dann das Nutzerverhalten der Anwender weiter überwacht, wenn diese in den Inkognito-Modus wechseln. So würden von dem Unternehmen über Google Analytics, Google Ad Manager und andere Dienste und Plug-ins weiter Daten gesammelt, die problemlos mit den Nutzerprofilen des Anwenders in Übereinstimmung gebracht werden können, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Das deckt sich durchaus mit den Warnungen diverser Sicherheits-Experten, die immer wieder betonten, dass man den Private-Browsing-Modus keinesfalls mit einem richtigen Anonymisierungs-Tool verwechseln sollte. Die Funktionalität biete demnach stets nur einen rudimentären Schutz davor, dass das Nutzungsverhalten einzelner Anwender weiter verfolgt wird.
Die Kläger sehen aber durchaus eine Täuschung der User gegeben. Denn aus ihrer Sicht erfolgt das Tracking nicht zufällig, wenn die Nutzer unvorsichtig sind. Vielmehr ist aus ihrer Sicht die ganze Funktionalität der verschiedenen Google-Dienste so aufeinander abgestimmt, dass man dem User weiter auf der Spur bleiben und sein Nutzungsverhalten für die Werbeoptimierung analysieren kann. Der daraus entstehende Schaden ist im Einzelfall vergleichsweise gering - in der Klage werden 5000 Dollar angesetzt - durch die große Zahl potenziell betroffener Anwender kann sich der Gesamtbetrag aber in den Milliarden-Bereich aufsummieren.
Das deckt sich durchaus mit den Warnungen diverser Sicherheits-Experten, die immer wieder betonten, dass man den Private-Browsing-Modus keinesfalls mit einem richtigen Anonymisierungs-Tool verwechseln sollte. Die Funktionalität biete demnach stets nur einen rudimentären Schutz davor, dass das Nutzungsverhalten einzelner Anwender weiter verfolgt wird.
Google sieht kein Problem
Auch Google erklärte in einer Stellungnahme, dass die Anwender beim Öffnen eines Inkognito-Fensters im Chrome durchaus darauf hingewiesen werden, dass Webseiten in der Lage sein könnten, Informationen über die Browser-Nutzung zu sammeln. Entsprechend verwahre man sich gegen die Vorwürfe, dass man die Nutzer im Unklaren lasse, und will sich gegen die Anschuldigungen verteidigen.Die Kläger sehen aber durchaus eine Täuschung der User gegeben. Denn aus ihrer Sicht erfolgt das Tracking nicht zufällig, wenn die Nutzer unvorsichtig sind. Vielmehr ist aus ihrer Sicht die ganze Funktionalität der verschiedenen Google-Dienste so aufeinander abgestimmt, dass man dem User weiter auf der Spur bleiben und sein Nutzungsverhalten für die Werbeoptimierung analysieren kann. Der daraus entstehende Schaden ist im Einzelfall vergleichsweise gering - in der Klage werden 5000 Dollar angesetzt - durch die große Zahl potenziell betroffener Anwender kann sich der Gesamtbetrag aber in den Milliarden-Bereich aufsummieren.
Siehe auch:
Thema:
Aktuelle Chrome-Downloads
Videos über den Chrome-Browser
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