Gutachten: Reiches neues Heizungsgesetz ist verfassungswidrig
Der Entwurf für das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung wurde nun auch offiziell vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags abgewatscht. Dieser kommt in zwei Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Regelung vor Gericht wahrscheinlich scheitern wird.
In einem Gutachten wurde das Grundgesetz als Maßstab an das geplante Heizungsgesetz angelegt. Hier kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass es "eher zweifelhaft" sei, ob die Regelungen aus dem Hause Reiche eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen könnten.
Das Kernproblem: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2021 aus dem Grundgesetz abgeleitet, dass jede Bundesregierung dem Ziel verpflichtet ist, die Klimaneutralität Deutschlands herzustellen. Das deckt sich nicht mit dem Vorhaben, den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen zuzulassen, die dann über Jahrzehnte für signifikante CO2-Emissionen sorgen. Da hilft auch die geplante Beimischung von Grüngasen und Bioölen nicht, da diese nach aller Wahrscheinlichkeit ohnehin nie in ausreichender Menge verfügbar sein werden.
Im zweiten Gutachten gab es dann auch Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem geltenden EU-Recht. Dieses verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Klimaschutz und konkret dazu, bis 2040 aus der Nutzung fossiler Brennstoffe beim Heizen auszusteigen. Reiches Gesetzentwurf würde es hingegen ermöglichen, dass sich Verbraucher in diesem Stichjahr noch eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, die dann zu 40 Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben würde. Wird die EU-Vorgabe nicht eingehalten, drohen hohe Strafzahlungen.
Dieses zeigt in der Praxis allerdings, dass es im Gegensatz zu den wilden Behauptungen zur Ampel-Zeit durchaus geeignet ist, Deutschland beim Heizen einerseits auf den richtigen Weg zu bringen, als auch Planungssicherheit für die Wirtschaft zu schaffen. Die starre Haltung Reiches und anderer Regierungspolitiker dürfte letztlich dazu führen, dass diese Regelung noch lange Bestand haben wird.
Siehe auch:
Es gilt das BVerfG-Urteil von 2021
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hatte beim Wissenschaftlichen Dienst eine Prüfung des von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzestextes beantragt. Das Ergebnis dessen liegt nun dem Spiegel vor und entspricht etwa dem, was die Kritiker des Vorhabens bisher bereits vermutet hatten.In einem Gutachten wurde das Grundgesetz als Maßstab an das geplante Heizungsgesetz angelegt. Hier kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass es "eher zweifelhaft" sei, ob die Regelungen aus dem Hause Reiche eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen könnten.
Das Kernproblem: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2021 aus dem Grundgesetz abgeleitet, dass jede Bundesregierung dem Ziel verpflichtet ist, die Klimaneutralität Deutschlands herzustellen. Das deckt sich nicht mit dem Vorhaben, den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen zuzulassen, die dann über Jahrzehnte für signifikante CO2-Emissionen sorgen. Da hilft auch die geplante Beimischung von Grüngasen und Bioölen nicht, da diese nach aller Wahrscheinlichkeit ohnehin nie in ausreichender Menge verfügbar sein werden.
Im zweiten Gutachten gab es dann auch Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem geltenden EU-Recht. Dieses verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Klimaschutz und konkret dazu, bis 2040 aus der Nutzung fossiler Brennstoffe beim Heizen auszusteigen. Reiches Gesetzentwurf würde es hingegen ermöglichen, dass sich Verbraucher in diesem Stichjahr noch eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, die dann zu 40 Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben würde. Wird die EU-Vorgabe nicht eingehalten, drohen hohe Strafzahlungen.
Reihe der Kritiker wächst
Die Gutachten stehen somit im Einklang mit zahlreichen Kritiken von verschiedensten Seiten, die an dem Gesetzesvorhaben geäußert wurden. Die Bundesregierung will den aktuellen Entwurf möglichst noch vor der Sommerpause durch das Parlament drücken - Hauptsache das derzeit gültige und bei den derzeitigen Akteuren verhasste Gebäudeenergiegesetz kann endlich beseitigt werden.Dieses zeigt in der Praxis allerdings, dass es im Gegensatz zu den wilden Behauptungen zur Ampel-Zeit durchaus geeignet ist, Deutschland beim Heizen einerseits auf den richtigen Weg zu bringen, als auch Planungssicherheit für die Wirtschaft zu schaffen. Die starre Haltung Reiches und anderer Regierungspolitiker dürfte letztlich dazu führen, dass diese Regelung noch lange Bestand haben wird.
Zusammenfassung
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags bewertet neues Heizungsgesetz als verfassungswidrig
- Bündnis 90/Die Grünen hatten die fachliche Prüfung des Gesetzentwurfs beantragt
- Erstes Gutachten bezweifelt die Vereinbarkeit mit dem Klimaneutralitätsziel des Grundgesetzes
- Geplante Öl- und Gasheizungen widersprechen dem Karlsruher Klimabeschluss aus dem Jahr 2021
- Zweites Gutachten sieht zudem Konflikte mit EU-Recht zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
- Bei Nichteinhaltung der EU-Vorgaben bis 2040 drohen der Bundesrepublik hohe Strafzahlungen
- Bundesregierung will den umstrittenen Entwurf noch vor der Sommerpause durch das Parlament bringen
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