Allianz: Bei Unfällen autonomer Autos soll weiterhin der Halter haften
Das Geschäft mit der KFZ-Haftpflichtversicherung will sich die Allianz nicht kaputtmachen lassen: Auch bei autonom fahrenden Autos will die Versicherung, dass deren Halter bei Unfällen, bei denen das Leben und das Eigentum Dritter beschäftigt wird, haftet.
Die Idee einiger europäischer Juristen, dass es künftig zusätzlich zur natürlichen und juristischen auch eine "elektronische Person" geben könnte, lehnt der Versicherungskonzern als unrealistisch ab. Das sagte Joachim Müller, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG, gegenüber der Zeitung Welt. Die Rechtslage würde durch die Einführung einer elektronischen Person noch komplizierter.
Der Halter des autonomen Fahrzeugs müsse haften, weil dieser die intelligente Maschine, zum Beispiel das autonome Taxi oder den Pflegeroboter in den Verkehr gebracht hat und davon einen Nutzen habe, sagte Müller. Dies sei nichts Neues, meint der Allianz-Chef: Im Verkehrswesen wird dieses Prinzip beispielsweise in der Luftfahrt oder im Schienenverkehr auch heute schon angewendet: Der Halter haftet verschuldensunabhängig für Fehler der Maschine, weil er einen Nutzen aus der Maschine zieht.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters entschädigt die Opfer und im Zweifelsfall deren Angehörige bei einem Unfall - egal ob dieser durch einen Fahrfehler, einen technischen Defekt oder ein automatisiertes Fahrsystem verursacht wurde. Die Versicherung wird danach aber prüfen, ob ein Softwarefehler für einen Unfall verantwortlich war. Dann würde die Versicherung sich an den Fahrzeughersteller wenden. Infografik: Wie autonomes Fahren die Wirtschaft beeinflussen kann
Der Halter des autonomen Fahrzeugs müsse haften, weil dieser die intelligente Maschine, zum Beispiel das autonome Taxi oder den Pflegeroboter in den Verkehr gebracht hat und davon einen Nutzen habe, sagte Müller. Dies sei nichts Neues, meint der Allianz-Chef: Im Verkehrswesen wird dieses Prinzip beispielsweise in der Luftfahrt oder im Schienenverkehr auch heute schon angewendet: Der Halter haftet verschuldensunabhängig für Fehler der Maschine, weil er einen Nutzen aus der Maschine zieht.
Es gibt Ausnahmen
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Hersteller der Maschine in Regress genommen werden kann: Wenn nachweislich Mängel des Fahrzeugs oder der Software die Ursache eines Unfalls seien. Dann gilt laut Allianz die Produkthaftung.Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters entschädigt die Opfer und im Zweifelsfall deren Angehörige bei einem Unfall - egal ob dieser durch einen Fahrfehler, einen technischen Defekt oder ein automatisiertes Fahrsystem verursacht wurde. Die Versicherung wird danach aber prüfen, ob ein Softwarefehler für einen Unfall verantwortlich war. Dann würde die Versicherung sich an den Fahrzeughersteller wenden. Infografik: Wie autonomes Fahren die Wirtschaft beeinflussen kann
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